13.06.2012 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sch. äußert sein Befremden über den Beschluss der Bezirksvertretung – Nord vom 23.05.2012 in dem die Zweizügigkeit der Schulklassen für die Goetheschule beschlossen wurde. Im Vorfeld habe es am 23.01.2012 ein Gespräch mit dem Dekan und dem Oberbürgermeister gegeben. Es wurde dem Dekanat Hagen – Witten zugesichert, dass die Gesamtzügigkeit der Katholischen Schulen nicht verändert würde. Auch bei einem Gespräch mit den Vertretern des Schulamtes sei zugesichert worden, dass die Zügigkeit der Goethe - Grundschule nicht beschränkt werde, sondern auf das Anmeldeverhalten der Eltern Rücksicht genommen werde. Herr Sch. möchte wissen aus welchem Grund es zu dieser Beschlussfassung gekommen sei.

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass aus seiner Erinnerung heraus bei dem Gespräch am 23. Januar 2012 den Katholischen Grundschulen eine Zehnzügigkeit zugesagt wurde. Er sei davon ausgegangen, dass die bisherige Zügigkeit der Goetheschule so beizubehalten sei. Auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvorlage habe die Bezirksvertretung Hagen-Nord dem vorliegenden Beschluss zugestimmt. Auf Nachfrage bei der Fachverwaltung, die Goetheschule zukünftig 2,5-zügig weiter zu führen, sei die Auskunft gegeben worden, das dieses nach geltendem Recht nicht möglich sei. Weiterhin sei darauf hinzuweisen, dass der bestehende Pavillon, in dem derzeit noch unterrichtet werde, langfristig nicht mehr zu nutzen sein werde.  

Nachdem aus fachlicher Sicht durch den Unterausschuss des Schulausschusses keine Bedenken zu der Maßnahe geäußert wurden, habe am 23.05. 2012 auch die Bezirksvertretung  dem zugestimmt.  Da Herr Kohaupt sich eine andere Entscheidung hätte vorstellen können, wenn dass die Eltern mit in die Entscheidungsfindung einbezogen worden wären, bedaure er den gefassten Beschluss. Die Bezirksvertretung werde jedoch die Schulentwicklung weiterhin verfolgen und unterstützen. Er bedaure die mangelhafte Kommunikation untereinander.

Herr Kohaupt empfiehlt den Eltern der Goetheschule, die Problematik den Ratsmitgliedern zu erläutern und zu bitten, nach der Sommerpause die Dreizügigkeit zu beschließen.

 

Herr Sch. bittet die Verwaltung um eine zeitnahe schriftliche Benennung der rechtlichen Grundlage, wonach eine Zweieinhalbzügigkeit nicht möglich sei.

 

Eine Beantwortung wird zugesagt.

 

Frau Schm. merkt an, dass in der Vergangenheit an der Grundschule Helfe, abwechselnd zwei bzw. drei Klassen eingeschult wurden. Dieses müsse ja auch auf einer rechtlichen Grundlage beruhen.

 

Herr Kohaupt betont, dass es ihm auch wichtig sei dieses schnellstmöglich geklärt zu wissen.

 

Frau Schw. weist darauf hin, dass sich die Verkehrsteilnehmer  im Bereich der Hagener Straße und der Denkmalstraße auch nach Fertigstellung der Markierungsarbeiten nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben von 30 km/h halten würden. Sie macht auf die Gefahrenlage aufmerksam.

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass es im Kurvenbereich nicht möglich sei Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Er bittet die Polizei und das Ordnungsamt, auf den geraden Straßenstücken Messungen vorzunehmen. Erfreulicherweise sei eine Unfallhäufigkeit in dem Kreuzungsbereich nicht zu verzeichnen.

 

Nach der Sommerpause sollen in einem Workshop die gesammelten Erfahrungen und Überlegungen zur Optimierung der Verkehrssituation zur Diskussion gebracht werden.

 

 

 

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