01.02.2012 - 5.3 Vorschlag der SPD-Fraktion Denkmalschutz / Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schumacher teilt mit, dass es ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen eine illegale Lagerung von Elektroartikeln gegen habe. Daraufhin habe der Eigentümer den Schrott fristgerecht entfernt.  Es habe ein weiteres Problem mit der denkmalgerechten Einfriedung des Gehöfts gegeben. Dies sei in Verbindung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW soweit geklärt, dass teilweise ein Maschendrahtzaun errichtet werde und die denkmalgeschützte Grundstücksnatursteinmauer auf Kosten des Landesbetriebes wieder hergestellt werde.

Es liege eine Nutzungsbeantragung für eine Erotiknutzung vor. Dieser Antrag sei positiv beschieden worden. Weitere Initiativen seitens des Antragstellers seien nicht bekannt.

 

Herr Mosch zeigt sich sehr verwundert, dass der Landesbetrieb Straßen NRW sich bereiterkläre die Kosten für die Grundstücksmauer zu übernehmen. Aus seiner Sicht sei der Eigentümer für das denkmalgeschützte Objekt zuständig und verpflichtet dieses in Stand zu halten. Er möchte wissen, ob der Eigentümer im Vorfeld über sei Pflichten, die er durch den Erwerb eines denkmalgeschützten Objektes hat, informiert worden sei.

Herr Mosch macht auf den sehr schlechten Zustand des Objektes aufmerksam.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass im Zuge von Straßenbaumaßnahmen die Grundstücksmauer durch den Landesbetrieb Straßen NRW wieder in Stand gesetzt worden sei.

 

Auf Nachfragen von Herrn Mosch und Herrn Erdtmann bittet Herr Schumacher die Untere Denkmalbehörde , auch weiterhin das erhaltungswürdige denkmalgeschützte Gut Niederste Hülsberg im Auge zu behalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1835&TOLFDNR=150100&selfaction=print