06.12.2012 - 7.7 Widmung Gabelsbergerstraße von Kipperstraße bis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne weitere Wortmeldung ergeht nachfolgender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

Gabelsbergerstraße von Kipperstraße bis Haus-Nr. 109

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Westerbauer, Flur 7, Flurstücke 1259, 1261, 1262, 1265, 1267, 1278, 1274, 1281, 1290, 1292, und 1294.)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

An der Beratung und der Beschlussfassung hat Frau Bremser nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1834&TOLFDNR=170310&selfaction=print