27.09.2012 - 7.4 Nutzungsänderungsantrag: gepl. Bäckerei und Caf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser berichtet, dass sich viele Anlieger bereits über diese Bäckerei/Cafe in der Kölner Str. 17 beschwert haben und ist erstaunt über den Nutzungsänderungsantrag in dieser Sitzung.

 

Herr Thieser fragt,

 

1.     ob und mit welchem Ergebnis die Nachbarschaftsbeschwerden über Lärm und Geruchsbelästigung durch die Verwaltung geprüft worden sind?

2.     Welche Öffnungszeiten rechtlich zulässig sind  und welche dort praktiziert werden?

3.     Wie viel Stellplätze für das Objekt vorhanden sein müssen und wo sie nachgewiesen werden müssen?

4.     Wie viel Toiletten dort vorhanden sein müssen?

 

Herr Grothe antwortet hierauf zu

 

1.     dass bei mehrfachen Ortsbesichtigungen keine außergewöhnlichen Lärmquellen festgestellt worden sind. Eine Lärmübertragung durch das Verrücken von Tischen und Stühlen sei denkbar, lasse sich aber durch einfache Maßnahmen unterbinden. Darüber hinaus sind Immissionsrichtwerte für die Geräuschübertragung nach außen und in die angrenzenden Wohnungen sowie die Standardauflagen zur Verhinderung von Geruchsbelästigung in der Genehmigung festgelegt.

2.     Ausgenommen der Sonn- und Feiertage sind Öffnungszeiten von 00:00 – 24:00 Uhr zulässig. Der Verkauf von Backwaren darf auch an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Der Gastraum und der Ladenlokalbereich werden gemäß Betriebsbeschreibung von 07:00 – 21:00 Uhr an Werktagen und von 10:00 – 16:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bewirtschaftet.

3.     Für die Nutzungsänderung sind drei Stellplätze nachzuweisen. Durch Ablösevertrag vom 11.09.2012 wurden drei Stellplätze abgelöst.

4.     Bei einer Gastraumfläche, die kleiner als 50 qm ist und bei Nutzung ohne Alkoholausschank sind keine Gästetoiletten erforderlich.

 

Herr Thieser merkt an, dass die inflationäre Ansiedlung solcher Bäckereien für das Bild des Hasper Zentrums schädlich seien. Er bittet die Verwaltung darum darzustellen, wie diese inflationäre Ansiedlung solcher Bäckereien verhindert werden kann. Beschwerden mehrerer Anwohner über Lärmbelästigung liegen vor. Zusätzlich bestehe erhöhter Parkdruck vor dem Haus.

 

Herr Thieser möchte wissen, wo die Parkplätze/Stellplätze abgelöst worden sind. Er macht darauf aufmerksam, dass Stellplätze eigentlich zum Geschäft gehören.

 

Herr Ludwig fragt, warum das Geschäft bereits betrieben werden kann, wenn erst jetzt ein Nutzungsänderungsantrag vorliegt. 

 

Herr Grothe antwortet hierauf, dass das Geschäft illegal ohne Genehmigung betrieben werden konnte. Im vorliegenden Fall könne er nicht sagen, ob der Nutzungsänderungsantrag Veränderungen gegenüber der vorherigen Situation umfasste. Man versuche dies zu unterbinden, indem Baugenehmigungen nachgefragt werden. Er erklärt, dass man städtebaulich gegen Bäckereien/Cafes nichts unternehmen könne, da dies Einrichtungen sind, die in einen Innenstadtbereich gehören. Dies über Baurecht zu verhindern, sei nicht möglich.

 

Herr Thieser betont, dass die inflationäre Entwicklung solcher Geschäfte nicht in das Zentrum eines Stadtkerns gehöre. Zwischenzeitlich gebe es eine dermaßen große Anzahl solcher Bäckereien, dass andere Cafes sich wirtschaftlich überhaupt nicht mehr halten könnten.

 

Herr Romberg erläutert, dass die vorherige Apotheke auch Stellplätze nachweisen musste. Diese konnten abgelöst werden.

 

Herr Thieser lässt dann über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: gepl. Bäckerei und Cafe in ehem. Apotheke auf dem Grundstück Kölner Straße 17 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

0

Dagegen:

5

Enthaltungen:

3

 

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Anlagen zur Vorlage

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