08.03.2012 - 6.8 Werbeanlagen in Haspe

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser erläutert, dass vor der Rundturnhalle in Haspe, Kölner Str. 50, eine große Werbeanlage aufgebaut wurde und möchte wissen, warum die Bezirksvertretung Haspe gem. § 10 v der Hauptsatzung  hier vorab nicht beteiligt worden ist.

 

Herr Grothe berichtet, dass die Werbeanlagen öffentlich-rechtlich genehmigt sind. Sie stehen nicht im öffentlichen Raum, sondern auf fiskalischen Grundstücken der GWH. Die Anlagen seien auf Wunsch des Grundstückseigentümers dort installiert worden. Eine Genehmigung durch die Bezirksvertretung Haspe entsprechend der Hauptsatzung sei deshalb nicht erforderlich. Nach kurzer Diskussion zwischen Frau Bremser und Frau Enders sowie den Herren Grothe, Thieser und Ludwig bietet Herr Grothe an, evtl. zwei Werbeanlagen in der Dammstraße zu beseitigen. Herr Thieser  schlägt vor den Tagesordnungspunkt zu vertagen.  Er bittet alle Mitglieder der Bezirksvertretung Haspe, sich die angesprochenen Werbeanlagen anzuschauen und erst in der nächsten Sitzung zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Die beiden Werbetafeln befinden sich in der Dammstraße gegenüber Haus Nr. 8.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung am 09.05.2012.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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