08.03.2012 - 3 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Thieser  weist auf die veränderte Verkehrsführung im Bereich der oberen Harkortstraße hin und verliest die Anordnung gem. § 45 StVO:

 

Die Harkortstraße zwischen der Grundschötteler Straße und der Käsbergstraße ist aus Fahrtrichtung Grundschötteler Straße in Fahrtrichtung Käsbergstraße mit Zeichen 220 und 267 als Einbahnstraße zu beschildern. Die Bezirksvertretung Haspe unterstützt die von der Verwaltung vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung. Die Ausfahrt auf die Grundschötteler Straße ist zu verhindern. Es sind einige Abbiegevorfälle verzeichnet. Der letzte ereignete sich am 28.02.2012. Analog ist Zeichen 253 in der Harkortstraße / Einmündung Käsbergstraße in Fahrtrichtung Grundschötteler Straße zu entfernen. Mit Papppolizisten ist auf die veränderte Verkehrsführung hinzuweisen.

 

Herr Thieser weist auf die Mitteilung der Verkehrsbehörde bezüglich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung in der Enneper Straße hin, welche als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist. Anschließend verweist er auf die Mitteilungen der Verwaltung, welche nachstehend aufgeführt sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen

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