15.05.2012 - 6.3 Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen(w...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Di., 15.05.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
An einer Erörterung zum Vergnügungsstättenkonzept, bezogen auf den Stadtteil Eilpe beteiligen sich Frau Ellner, die Herren Aßmuth, Dahme, Schulz, Grzeschista, Beuth und von der Verwaltung Frau Vogeler und Herr Hoffmann.
Demnach erfülle Eilpe die zugeteilte erweiterte Grundversorgungsfunktion bisher nur ansatzweise. Anstelle einer Aufwertung in dieser Richtung habe man der Umsiedlung einer Spielhalle zugestimmt.
Frau Vogeler teilt generell zum Konzept mit, dass die Umsetzung dieser Ziele nur im Zusammenhang mit der Aufstellung und der Änderung von Bebauungsplänen
gelingen.
Bei dem Antrag bezüglich der Spielhalle waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, sodass nicht abgelehnt werden konnte.
Einzelne Fragen werden entsprechend beantwortet. Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Erörterungsbedarf.
Herr Dahme lässt über den vorgegebenen Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Vergnügungsstättenkonzept als übergeordnetes städtebauliches Konzept im Sinne des §1 Abs.6 Nr. 11 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlungen des Konzeptes durch entsprechende Änderungen, bzw. Aufstellung von Bebauungsplänen umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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31,3 MB
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