05.12.2012 - 7.7 Neubau einer Fußgängerbrücke mit Treppenanlage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatterin: Frau Grebe

 

Die Fragen von Herrn Oberste-Berghaus, Frau Kingreen und Herrn Glaeser werden von Frau Grebe damit beantwortet, dass die GWH als Antragsteller auftrete, da die Stadt Eigentümer des Grund und Bodens ist, auf dem die Brücke errichtet werde. Weiter erläutert sie, dass alleiniger Kostenträger der Investor sei. Auch sämtliche Unterhaltungskosten sind bis 2042 vom Investor zu tragen. Dies sei durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt worden. Eigentümer im juristischen Sinne bleibe jedoch die Stadt Hagen. Baubeginn sei Anfang 2013. Die Brücke müsse bis zum Herbst 2013 fertig gestellt sein.

Auch auf die Frage von Frau Scherney-Lefebvre informiert Frau Grebe, dass noch nicht gesagt werden könne, dass die Stadt in dreißig Jahren alle Verpflichtungen an der Brücke übernehmen müsse, doch habe der Investor dann das das Recht, Änderungen herbeizuführen.

Auf eine weitere Frage von Herrn Kempkens sagt Frau Grebe, dass der Vertrag notariell geprüft und beurkundet sei. Ergänzend sichert Herr Grothe zu, dass der Vertrag nicht zu beanstanden wäre und gibt zu Bedenken, dass es hier lediglich um den Bauantrag gehe.

 

Herr Homm begrüßt ausdrücklich, dass endlich diese Brücke gebaut werde und die Dödterstraße von den Besucherströmen zum Elbersgelände entlastet werden könne.

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Beschluss:

Der Bauantrag: Neubau einer Fußgängerbrücke mit Treppenanlage über die Volme im Bereich der Elbershallen (Volmestraße) wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage