05.12.2012 - 7.4 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf eine Frage von Herrn Kempkens führt Herr Thomys aus, dass der Eigentümer des Wohnhauses am Verfahren beteiligt wurde.

 

Weiter antwortet Herr Thomys auf die Frage von Herrn Oberste-Berghaus nach den Kriterien zur Eintragung in die Denkmalliste, dass jedem Verfahren ein ausführliches Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vorausgehe. Herausragende Gründe für eine Denkmalwürdigkeit seien dabei städtebaulicher, kunsthistorischer, architektonischer oder menschheitsgeschichtlicher Art.

In diesem Fall handele es sich um ein Ensemble von Wohnhäusern, die zum Hohenhof gezählt werden. Es sollte eine Künstlersiedlung geschaffen werden, die von herausragender Bedeutung für die gesamtstädtische Planung war und damit eine hohe Denkmalwürdigkeit besitzt.

 

Generell sagt Herr Thomys zum Verfahren, dass manche Objekte noch zur Abstimmung vorgelegt werden und manche nicht. Dies sei der Abarbeitung einer ca. 30 Jahre alten Inventarisierungsliste geschuldet, die mit ca. 800 Objekten schon beschlossen ist.

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Beschluss:

Das Wohnhaus Amselgasse 2, Gemarkung Eppenhausen, Flur 8, Flurstück 96 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1818&TOLFDNR=169049&selfaction=print