05.12.2012 - 7.10 Abbruch eines Mehrfamilienhauses auf dem Grunds...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Glaeser verweist nochmals darauf, dass sich Herr Homm für diesen Tagesordnungspunkt für befangen erklärt habe und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnimmt.
Auf die Frage von Herrn Quardt sagt Herr Grothe, dass über eine Folgenutzung nichts bekannt sei. Auf eine weitere Frage von Herrn Oberste-Berghaus informiert Herr Grothe, dass es hier lediglich um den Abrissantrag gehe und an den Eigentümer in diesem Zusammenhang keine Forderungen bezüglich der weiteren Planungen gestellt werden können.
Die Frage von Herrn Kempkens beantwortet Herr Thomys so, dass eine Bau- oder Abrissgenehmigung drei Jahre gelte und jeweils für ein Jahr verlängert werden könne. Eine Baustelle dürfe nach Baubeginn maximal ein Jahr ruhen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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585,2 kB
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