04.09.2012 - 8.21 Bebauungsplan Nr. 28/62 Teil 1 - 1. Änderung - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.21
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 04.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird im Norden vom Hameckepark, im Süden von der Boeler Straße, im Westen von der Alexanderstraße und im Osten vom Betriebshof der Hagener Straßenbahn Am Pfannenofen begrenzt. Der Geltungsbereich bzw. Änderungsbereich umfasst den rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 28/62 Teil 1 Altenhagen Nord (Gelände zwischen der Boeler Straße, Alexanderstraße, dem Ziegeleigelände und der Straße Ginsterheide), ausgenommen den Bereich des überlagernden Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 Betriebshof Boelerheide der Hagener Straßenbahn AG Am Pfannenofen. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Planentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die öffentliche Auslegung im 1. Quartal 2013.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,4 kB
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