18.04.2012 - 7.12 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestraße 41 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Kingreen informiert Herr Grothe, dass es für den Gebäudekomplex keinen konkreten Interessenten gibt. Ein Hindernis bei der Vermarktung sei jedoch die vorgeschriebene Nutzung als Gemeinbedarfsfläche, die mit dieser Vorlage planungsrechtlich aufgehoben werden soll, um eine gewerbliche Nutzung zuzulassen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)              Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung  für den Bebauungsplan Nr. 1/12 (638)  – Funckestraße 41 - gemäß § 2 i.V.m. 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)              Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu den Gebäuden Ahrstr.1 – 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken 624 und 601, im Süd-Osten entlang der „Funckestraße“ und im Süd-Westen entlang der „Rheinstraße“.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll für Mitte 2012 vorbereitet werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1813&TOLFDNR=155005&selfaction=print