31.01.2012 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil II 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Fragen von Herrn Homm und Herrn Geisler zu den außergewöhnlichen Abgrenzungen des Bebauungsplangebietes informiert Herr Grothe, dass es sich um die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes handelt, dessen Grenzen sich aus der Negativdarstellung bereits aufgestellter, angrenzender Bebauungspläne ergeben.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Vereinfachten Änderung für den Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil II  – Bahnhofsviertel – Erweiterung - gemäß § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Die Planänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil II  – Bahnhofsviertel-Erweiterung. 

Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und betrifft den Bereich von der Kreuzung Eckeseyer Straße (B 54)/Altenhagener Straße über die Kreuzung Körner Straße/Hindenburgstraße und die Bereiche westlich und östlich des Graf-von-Galen-Rings bis zur Elberfelder Straße und zum Bergischen Ring im Süden, ausgenommen der Bahnhofsvorplatz und das Technische Rathaus.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss zum Vergnügungsstättenkonzept die Öffentliche Auslegung für Mitte 2012 vorbereitet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage