31.01.2012 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem unten stehenden Beschlusstext identisch.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2012 insgesamt 42800 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

Schulförderung

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss Rahel-Varnhagen-Kolleg

Anschaffung einer Tischtennisplatte

200

  1.  

Zuschuss Förderverein Grundschule Erwin Hegemann

Projekt „Die Zeitmaschine“

500

  1.  

Zuschuss Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

Durchführung eines Kunstprojektes

300

 

Vereinsförderung

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss Förderverein SommerLeseClub 2012 der Stadtbücherei

500

 

Jugendrat/Jugendförderung

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss an den Jugendrat Mitte zur freien Verwendung

1000

 

Unterhaltung / Instandsetzung Grünanlagen

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss Bauverwaltung/Wirtschaftsbetrieb

Sanierung der Mauer am „Hexenteich“, Ischeland

3000

  1.  

Zuschuss Bauverwaltung/Wirtschaftsbetrieb

Sanierung der Wegeflächen Volkspark

30000

  1.  

Zuschuss an Schulamt/Gebäudewirtschaft

Heckenpflanzung vor Außenanlage Grundschule Janusz-Korczak

1400

 

Bauunterhaltung

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss Kindergarten „Rappelkiste“, Boeler Straße

Sitzmöbel

450

  1.  

ZuschussKindertagesstätte Rembergstraße

3-fach Reck für Außenanlage

900

  1.  

Zuschuss Kindergarten Cuno-Villa

Federspielwippen

1000

  1.  

Zuschuss Kindergarten Wehringhauser Stadtmäuse

Bank-Tisch-Kombination

400

  1.  

Zuschuss Kindertagesstätte Amalie Sieveking

Farbschleuder

150

 

 

Stadtwerbung

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss Muschelsalatretter e.V.

Veranstaltung 2012 im Rahmen des Muschelsalats im Stadtgarten

3000

 

 

Die Zuschüsse werden bis zum 02.10.2012 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1811&TOLFDNR=145987&selfaction=print