06.09.2012 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

1.     Den Medien hat Herr Thielmann entnommen, dass in anderen Kommunen, welche ein Krematorium betreiben, erhebliche Summen aus der Altstoffverwertung (wie z. B. Zahngold oder Metalle) entstünden. Er möchte wissen, ob dies in Hagen auch eingeführt ist  bzw. noch eingeführt werden soll und welche Summen hier ggf. eingetragen sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

 

2.     Herr Riechel stellt hinsichtlich der schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen bezüglich der Erschließung des Baugrundstückes der Firma Sonneborn auf der Haßleyer Insel und der darauf folgenden Antwort der Verwaltung vom 30.08.2012 folgende Anfragen:

 

In der Antwort der Verwaltung heißt es:

(Zitat) „Der WBH sucht... die wirtschaftlichste Lösung... verschiedene Varianten wurden untersucht und betrachtet."

Dazu die Fragen:

a ) Welche Varianten wurden untersucht und was hätten diese gekostet?


b) Ist eine Variante geprüft worden, in der der Investor die Oberflächenwässer ganz oder teilweise z.B. über Rigolen auf dem eigenen Grundstück versickert?


c) Wer hat letztlich die Entscheidung für die in Rede stehende Variante getroffen?

 
In der Antwort der Verwaltung heißt es weiter:

(Zitat) "...die jetzige Lösung (wurde) gewählt, da sie auch die spätere Einbindung der Entwässerung der Autobahn... ermöglicht"
Ich stelle fest: Ausbau und Entwässerung der BAB 45 fallen sicher nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen und frage

d) Wie hoch liegt der Anteil der Kosten an der Gesamtmaßnahme, die durch die Berücksichtigung des möglichen Autobahn-Ausbaus entstehen?
 

e) Wann werden diese Kosten einschl. Zinsen der Stadt Hagen durch den Bund ersetzt werden?
 

f) Sind diese Sachverhalte mit dem Bund abgestimmt?
 
Weiter schreibt die Verwaltung (Zitat) "Eine Beteiligung der Haßleyer Bürger über die normale Gebührenpflicht ist dabei nicht vorgesehen."

Hierzu folgende Fragen:

g) Wäre eine weitergehende Beteiligung der Bürger überhaupt denkbar bzw. zulässig?
 

h) Welche Gebühren entstehen den Haßleyer Bürgern in diesem Zusammenhang?
 Werden den Haßleyer Bürgern Gebühren erlassen? Wenn ja, in welcher Höhe?
 
Zusammenfassend schreibt die Verwaltung "Die geschätzten Kosten...für die Entwässerung der Haßleyer Insel, einschließlich der hydraulischen Sanierung der Vorflut für den Ortsteil Haßley belaufen sich auf rund 3,45Mio€"
"Der Investor trägt... die satzungsgemäßen Kanalanschlussbeiträge von ca. 725T€..."
Ich stelle fest: Somit verbleiben 2,725Mio€ oder 79% bei der WBH bzw. den Gebührenzahlern. Hierzu frage ich:

 

i) Wer hat letztlich die Entscheidung für dieses Vorgehen getroffen?

 

j) Gab es in der Vergangenheit ähnliche Fälle in annähernd ähnlicher Größenordnung? Wenn ja, welche?

 

k) Wie wird sich dieser Betrag auf die kommende Gebührenbedarfsberechnung auswirken?

 

l) Wäre über den Gesamtvorgang nicht eine Beratung im Verwaltungsrat der WBH zwingend gewesen, und wie ist es zu erklären, dass dieses Gremium trotz der gewaltigen Summen, die hier bewegt werden, seit Mai nicht mehr getagt hat und die nächste Sitzung erst Ende Oktober vorgesehen ist? Ist das nicht ein fahrlässiger Verlust an Aufsicht und Kontrolle?

 

Laut Antwort der Verwaltung zahlt die Firma Sonneborn in den kommenden 50 Jahren ca. 98.000 € an Entwässerungsgebühren jährlich. Frage dazu:

 

m) Welcher Anteil dieser Summe dient der Refinanzierung der Investition der WBH (Abschreibung / kalkulatorische Zinsen) ?

 

n) Welcher Anteil dieser Summe deckt die restlichen Betriebskosten (Personal / Instandhaltung / Abgaben etc.) ?

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

 

3.     Eine Anfrage von Herrn Kayser bezüglich des Ermittlungsverfahrens des ehemaligen Geschäftsführers der HGW beantwortet Herr Oberbürgermeister Dehm im nichtöffentlichen Teil.

 

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