06.09.2012 - 6.8 Familienkarte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Riechel schlägt vor, die städtischen Tochtergesellschaften mit in dieses Konzept einzubeziehen.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass die Familienkarte ca. 80 Angebote überwiegend von Privaten aufweist.  Eine indirekte Beteiligung von Tochtergesellschaften an der Familienkarte sei bisher insofern erfolgt, dass von Hagenbad z. B. ein Familientag angeboten worden ist. Die Leistungen auf der Familienkarte seien ausbaufähig und Angebote weiterer Tochtergesellschaften jederzeit willkommen.

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Beschluss:

 

1.              Familien mit Wohnsitz in Hagen und mindestens einem Kind unter 18               Jahren erhalten die  Hagener Familienkarte.

 

2.                  Die Stadt Hagen gewährt bereits die in der Anlage aufgeführten

              familienfreundlichen Vergünstigungen und bündelt diese zukünftig               unter dem Signet der Familienkarte.

 

3.              Hinzu kommt nun außerdem die Einräumung eines zehnprozentigen               Rabatts beim Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule. Die               Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der               Entgeltordnung der VHS als Beschlussvorlage zu erarbeiten.

 

4.                 Eine Anwendung der Familienkarte ist in der Regel nur gemeinsam und gleichzeitig durch mindestens ein (Groß-)Elternteil mit mindestens einem (Enkel-)Kind beim selben Anlass möglich. Ausnahmen hiervon bilden die  Preisnachlässe für Kinder und Jugendliche.

 

5.              Andere Sondertarife bzw. Ermäßigungen z. B. für Schüler/innen oder Inhaber/innen der „Berechtigungskarte“ bleiben unberührt. Sie               genießen jedoch in der Anwendung Vorrang vor der Familienkarte und               können nicht mit dieser kombiniert werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0