14.06.2012 - 5.9 III. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Rates de...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Riechel vermisst 1. die Protokollierung der Abstimmungsergebnisse (§ 9 Abs. 1 Punkt d) und 2. die Begründung der Nichtöffentlichkeit einzelner TOP. Er ist der Auffassung, dass die Protokollierung der Abstimmungsergebnisse nicht rechtswidrig ist und verweist auf die gängige Praxis in den Städten Köln, Düsseldorf und Duisburg. Ihm ist bekannt, dass die Verwaltung eine Rechtsauskunft bei der Bezirksregierung eingeholt hat und bittet um Übermittlung des Schreibens.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert die Übermittlung des Schreibens zu, eine Antwort liegt jedoch noch nicht vor. Die Kommunalaufsicht teilt die Auffassung der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung und hat ihrerseits das Innenministerium eingeschaltet. Die Antwort bleibt abzuwarten.

 

Herr Riechel zitiert aus der Anlage 2, Seite 3, Spalte 2, e), wonach „sonstige Angelegenheiten, in denen persönliche oder finanzielle Verhältnisse Dritter von Bedeutung sein können“, nichtöffentlich sind. Diese Formulierung möchte er durch die Formulierung in Spalte 3 geändert haben und versteht dies als Antrag für die Ratssitzung am 28.06.2012.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert zu, dass über diesen Antrag in der Ratssitzung am 28.06.2012 abgestimmt wird.

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt den III. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage 0540/2012 ist.

 

Realisierungsdatum ist der 29.06.2012.

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Beschlussfassung wird auf den Rat am 28.06.2012 geschoben.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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