10.05.2012 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bleicher berichtet, dass der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 4/06(581) eines Anliegers der Krähnockenstraße vom OVG Münster am 04.05.2012 abgelehnt wurde. Der Antragsteller ist nicht in seinen Rechten verletzt, da er nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes wohnt, sondern etwa 150 Meter davon entfernt.

 

Das OVG Münster hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Antragsteller hat nun die Möglichkeit eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht innerhalb eines Monats einzulegen, was abzuwarten bleibt.

 

Der Kirchenvorstand der Katholischen Herz Jesu Gemeinde in Eilpe wurde über das Urteil informiert.

 

 

Herr Gerbersmann berichtet, dass die Klage von 91 Kommunen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgreich war. Nach Rückkopplung mit dem Städtetag ist damit zu rechnen, dass die noch ausstehende Forderung des Landes gegenüber der Stadt Hagen in Höhe von 1,4 Millionen Euro mit diesem Urteil erledigt ist. Die Auswirkungen auf zukünftige Zahlungen, derzeit zahlt Hagen jährlich über 6 Millionen in den Solidarpakt, ist derzeit noch nicht abschätzbar und der neue Abrechnungsmodus ist noch unbekannt.

 

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