13.12.2012 - 5.17 Errichtung eines 1 1/2jährigen Aufbaubildungsga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Gemäß § 81 sowie § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005  (GV.NRW. S. 102)  wird der 1½jährigen Aufbaubildungsganges „berufsbegleitende Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zur Fachkraft für inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit“ am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Teilzeitform einzügig ab dem 01.02.2013 als Schulversuch errichtet.

 

Der Beschluss wird zum 01.02.2013 umgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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