13.12.2012 - 5.24 Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung der FNP-Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergie-anlagen – nach § 13 BauGB

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 22.05.03 und der Änderung der Begründung vom 13.11.12 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 22.05.03 und die Änderung der Begründung vom 13.11.12 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst den Stadtbezirk Eilpe / Dahl

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal 2013 die öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Die öffentliche Auslegung ist vom 18.2. bis 18.3.2013 erfolgt.

06.05.2013

Bedenken bestehen seitens der Bezirksregierung und des RVR;

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Anlagen zur Vorlage