13.12.2012 - 5.23 Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee - zum...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass nach Auffassung des Regionalverbands Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde das Projekt CargoBeamer am Standort Hengstey mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist und damit ein Planfeststellungsverfahren derzeit nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu prüfen, ob und wie sich das Projekt CargoBeamer mit Rücksicht auf die Belange von Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft, Lärmschutz und Verkehr umsetzen lässt.

3.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 95 - Südufer-Hengsteysee - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB–Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll im 1. Quartal 2013 erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Die früzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt erst im 2. Quartal, da eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgeschoben wurde.

 

06.05.2013

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 16.04.2013 im Rahmen der Bürgeranhörung stattgefunden; Ratsbeschluss vorauss. im Mai 2013.

 

Es finden aktuell Abstimmungsgespräche mit der Firma Cargo-Beamer statt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1802&TOLFDNR=170700&selfaction=print