13.12.2012 - 5.22 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen weist darauf hin, dass erstmalig eine Kompensation von Straßenbäumen in Haspe erfolgen soll. Dieses sei eine Notmaßnahme gegen die Fällung von städtischen Bäumen in der Innenstadt, die entsprechende Vorlage “Winterfällung städtischer Bäume“ sollte gestern im Umweltausschuss beraten werden. Demnach sollen in diesem Winter 57 Bäume gefällt werden, die früher der Baumschutzsatzung unterlegen hätten. Davon sind 52 Bäume dann ersatzlos weg. Die Finanzierung von 5 neuen Bäumen sei gesichert. Weitere Bäume können nur durch einen Beschluss der Bezirksvertretung oder anderweitige Spender folgen. In Zusammenhang hierzu erläutert sie, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kürzlich im Umweltausschuss die Empfehlung des Städtetages, in den Städten wieder eine Baumschutzsatzung einzuführen, aufgegriffen und einen Antrag für den Entwurf einer solchen Regelung eingebracht habe. Der Umweltausschuss habe diesen Antrag aber mit Mehrheit abgelehnt, und zwar nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil keiner bevormundet werden soll. Sie weist darauf hin, dass mehr auf den Baumschutz geachtet werden müsse.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.

 

Geltungsbereich:

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 15.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 15.10.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Änderungen wurden in Rot in den Plan eingetragen.

 

Die Begründung vom 15.10.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes  soll im 1. Halbjahr  des Jahres 2013 durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1802&TOLFDNR=170688&selfaction=print