13.12.2012 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet vor Eintritt in die Tagesordnung damit einverstanden zu sein, die Vorlage 0933/2012 - Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten - hier: a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, b) Beschluss nach § 10 BauGB – Satzungsbeschluss – Tagesordnungspunkt I.26. aufgrund von neu entstandenem Klärungsbedarf abzusetzen. Des Weiteren soll die Vorlage 1155/2012 – Wiederbestellung von Herrn Hans-Joachim Bihs als Vorstand des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR – als Tagesordnungspunkt I.28. nachträglich auf die Tagesordnung genommen werden.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

 

Frau M. spricht die aus der Presse zu entnehmende Wortwahl zum Thema CargoBeamer an. Die Bürger seien zwar wütend, aber die Bezeichnung Wutbürger sei übertrieben. Entgegen den Aussagen in der Presse sei sie der Auffassung, dass die Natur am Hengsteysee  durch die Fällung der Bäume zerstört werde. Ebenfalls gibt es dort sehr wohl Anwohner. Sie weist auf die Spätfolgen einer Flächenversiegelung hin. Da CargoBeamer mehrere Module geplant hat, sei fraglich, ob die ersten Schritte nicht an einem anderen Standort in einer anderen Stadt erfolgen können.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass heute nur das grundsätzliche Verfahren auf den Weg gebracht werden soll. Im Rahmen des Verfahrens werden alle aufgeworfenen Fragestellungen aufgegriffen. Durch die Klärungen im Verfahren können erst die Voraussetzung für eine Genehmigung begründet werden. Es wird eine sorgfältige Abwägung erfolgen. Die Betroffenheit und Sorgen der Einwohner werden ernst genommen. Es wird breite Informationsveranstaltungen geben. Alternativstandorte sind immer wieder Thema, aber für den Investor sei der Standort am Hengsteysee die am besten geeignete Fläche.

 

Herr B. spricht sich für die Ansiedlung von CargoBeamer am Hengsteysee aus. Er finde es erschreckend, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt zwischen den Fraktionen negative Diskussionen gebe. Diese Ansiedlung sei eine positive wirtschaftliche Chance für Hagen. Die Bevölkerung sei bislang nicht ausreichend aufgeklärt worden, dass das Naherholungsgebiet und CargoBeamer nebeneinander existieren können. Er plädiert dafür, dass eine positive Aufklärung zeitnah erfolgen soll.

 

Herr Dr. Ramrath entgegnet, dass es nicht zutreffend sei, dass die Fraktionen negativ diskutieren. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde bereits mehrfach und ausgiebig sachlich darüber diskutiert. Es erfolgte stets eine angemessene Auseinandersetzung mit den einzelnen Fragen. Er merkt an, dass der Ausschuss trotz des schwierigen Themas einen fast einstimmigen Beschluss gefasst hat.

 

Herr S. plädiert ebenfalls für die Ansiedlung von CargoBeamer, insbesondere in Bezug auf die bessere verkehrliche Anbindung. Er gibt zu bedenken, dass die Anbindung des öffentlichen Verkehrs bislang immer schlechter werde. Zudem werde der Güterverkehr in den nächsten Jahren zunehmen. Für dieses Transportmittel falle außerdem um einiges weniger Energie an, als durch den Kraftfahrttransport. Durch die Ansiedlung von CargoBeamer würden viele Vorteile geschaffen.

 

Herr O. spricht insbesondere Herrn Oberbürgermeister Dehm und den Ersten Beigeordneten, Herrn Dr. Christian Schmidt, an und führt aus, dass allgemein bekannt sei, dass auf Fragen nach der Rechtmäßigkeit seitens der Verwaltung nur mit ausgewählten “Worthülsen“ aus Sozialgericht-Urteilen, versehen mit eigenem Wortlaut und entsprechender Interpretation, die eine Rechtmäßigkeit des Handelns suggerieren sollen, geantwortet werde. Auf seine Nachfrage im Rat am 15.11.2012 sei dieses wiederholt mit Antwortschreiben vom 30.11.2012 geschehen. Er habe unter anderem gefragt, warum in Hagen nur 4,40 € pro Quadratmeter als angemessener Mietpreis bewilligt wird, obwohl Hagen nicht über ein schlüssiges “Kosten der Unterkunft - Konzept“ verfüge, welches den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspreche oder mindestens nach dem Wohngeldgesetz. Es sei fraglich, ob aufgrund dessen nicht sogar die gesamte Miete als angemessen zu bewilligen sei. Er führt hierzu ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.12.2011 – B 4 AS 19/11 R – RdNr. 21 an. Ebenfalls führt er aus, dass eine Beschränkung auf Daten bestimmter Baualtersklassen grundsätzlich nicht zulässig seien nach Bundessozialgerichtsurteil vom 13.04.2011 – B 14 AS 85/09 R – RdNr. 24, wenn aus Daten eines qualifizierten Mietspiegels grundsicherungsrelevante Schlüsse abgeleitet werden. In Hagen hingegen werde seit 2005 4,40 pro Quadratmeter scheinbar als angemessen bewilligt, welche allein aus der Baualtersklasse 1965 und 70 Quadratmeter berechnet werde. Unzureichend sei das Hagener “Kosten der Unterkunft - Konzept“ aber auch, da darauf verzichtet werde, bei der Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises nach Wohnungsgrößen zu differenzieren. Dieses werde im des Urteil des Bundssozialgerichts vom 20.08.2009 – B 14 AS 65/08 R – RdNr. 18 niedergelegt. Zur Schlüssigkeit des “Kosten der Unterkunft - Konzepts“ seien zudem noch mindestens die Voraussetzungen gemäß des Urteils des Bundessozialgerichts vom 22.09.2009 – B 4 AS 18/09 R – RdNr. 20 zu erfüllen. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, wann aufgrund der Befristung bis Jahresende und der möglichen Haftbarmachung der Verantwortlichen damit zu rechnen ist, dass diese geltende und höchstrichterliche ständige Rechtsprechung auch in Hagen umgesetzt wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass die Frage schriftlich beantwortet wird.

 

Herr O. möchte zudem wissen, ob sichergestellt wird, dass die Antworten auf seine Fragen zukünftig im Sitzungsdienstprogamm eingestellt und für alle Bürger einsehbar sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die technische Umsetzung noch nicht abschließend geklärt ist.

 

Herr O. führt aus, dass für diese Anfrage ebenso wie für die erste Anfrage die gleiche Kritik gelte, wie für die bisher erfolgten Antworten der Verwaltung. Er spricht   insbesondere den Ersten Beigeordneten, Herrn Dr. Schmidt, an und führt aus, dass in keinem Sozial-, Landessozial- oder Bundessozialgerichtsurteil geschrieben stehe, dass in einem Hagener Leistungsfall der Betriebsstrom einer Heizungsanlage mit einem monatlichen Betrag von 1,60 € anerkannt werde. Diesen Betrag bewerte das Gericht als großzügig. Diese Aussage sei von Herr Oberbürgermeister Dehm und dem Ersten Beigeordneten, Herrn Dr. Christian Schmidt, getroffen worden und entbehre jegliche rechtliche Grundlage. Ebenso sei es erschreckend, dass dem Jobcenter noch nicht einmal derartige Fälle bekannt seien. Im letzten Jahr sei geklärt worden, dass die Betriebsstromkosten einer Heizungsanlage im Regelbedarf enthalten seien und daher von den Empfängern selbst zu zahlen seien. Die seit 2005 geltende und ständige höchstrichterliche Rechtsprechung führe gemäß Bundessozialgerichtsurteil vom 07.07.2011 – B 14 AS 51/10 R – RdNr. 15 etwas anderes aus. Er möchte wissen, wann der Erste Beigeordnete in seiner Funktion als Sozialdezernent gedenkt, in Hagen endlich das geltende Recht für die Empfänger von Leistungen nach dem SGBII und SGBXII durchzusetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Sch. möchte in Bezug auf die Anfrage von Herrn Ludwig aus der letzten Ratssitzung zum Ausstellungsverfahren des Sozialtickets ab 2013 wissen, ob es hierzu inzwischen verbindliche Regelungen gibt.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die Stadt Hagen der Hagener Straßenbahn vorgeschlagen hat, dass die Verwaltung keine Berechtigungsscheine ausstellt, sondern die Leistungsempfänger durch Vorlage ihres Bescheides das Sozialticket bei den Stellen der Straßenbahn erhalten.

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