15.11.2012 - 3.1 Anfrage des Einzelvertreters Herr Siegfried Fes...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Feste bedankt sich für die Antwort der Verwaltung (siehe ANLAGE 1 der Niederschrift) und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob es zutreffe, dass die Bezirksregierung die Stadt Hagen formal nicht informiert habe, diese aber die Nachbesserung bis 07.12.2012 erwartet.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass es mit Ausnahme des heute als Tischvorlage ausgelegten Schreibens (siehe ANLAGE 6 der Niederschrift) keine schriftliche  Äußerung der Bezirksregierung vorliegt. Die Ablehnungsgründe sind bisher nur mündlich vorgetragen worden. Die Aussagen sind aber immer deckungsgleich. Die Beanstandungen und die Frist wurde nur noch mal in diesem Schreiben niedergelegt.

 

Herr Feste führt aus, dass es fraglich sei, wie der Rat bis zum 07.12.2012 sachgerecht abstimmen soll, wenn derzeit noch nicht bekannt ist, was die Verwaltung für Maßnahmen vorschlägt.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass wie bereits öffentlich und im Ältestenrat erläutert, eine Liste von Maßnahmen vorgelegt wird. Die Verwaltung wird einen Vorschlag fristgerecht für die Sitzung am 29.11.2012 vorlegen, aus welchem die im Vorfeld vom Rat abgelehnten Maßnahmen sowie für die verbleibende Lücke die Summe der zu erhöhenden Grund- und Gewerbesteuer hervorgehen wird. Er räumt ein, dass er den Unmut gut nachvollziehen kann, da es sehr sinnvoll wäre, mehr Zeit für die Ausarbeitung und Beratung zu haben. Er erinnert daran, dass der Stadt Hagen erst am 25.10.2010 die Ablehnung der Genehmigung mitgeteilt wurde. Erst an diesem Termin  wurden die betroffenen Maßnahmen mitgeteilt, erst in der Woche danach wurden Berechnungsunterlagen von Arnsberg übergeben, welche in der letzten Woche von der Verwaltung gegengerechnet und mit Arnsberg anschließend erörtert wurden. Am Montag wurde diese neue Berechnung Arnsberg zur Verfügung gestellt. Es finden jeden Tag Telefonate statt. Sobald eine abschließende Abstimmung mit Arnsberg erfolgt ist, wird eine neue Vorlage erstellt. Die Verwaltung kann vorher keine Unterlagen vorlegen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Größenordnung von 21,5 Mio. € abzudecken ist. Dies ist der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung zu TOP I. 4.7.  Dringlichkeitsantrag nach § 12 Absatz 2a der GeschO des Rates - Weitere Beratung des Haushaltssanierungsplanes – Drucksachennummer 1059/2012 – (siehe ANLAGE 5 der Niederschrift) zu entnehmen. Ebenfalls ist dort die  Berechnungsmethodik für die unterschiedlichen Steuerarten beigefügt.

 

Herr Feste geht auf die 7. Frage seines Fragenkataloges ein. In diesem Zusammenhang führt er aus, dass in der Antwort Zahlen aus 2011 heran gezogen werden. In 2011 hat der Rat der Stadt Hagen das Sparpaket beschlossen, in welchem bereits eine immense Erhöhung der Grundsteuer B vorgesehen war.  Er möchte wissen, ob es möglich ist, die gesamten aktuellen Zahlen zu nennen. Des Weiteren möchte er in Bezug auf die Personalkostenreduzierung von über 6 Mio. € wissen, ob dieses nur durch Abbau in der Kernverwaltung erfolgt oder ob es tatsächlich keine Einsparung vorliegt, aufgrund der reinen Umsetzung von Personal der Kernverwaltung in die Töchtergesellschaften.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Anfrage missverstanden wurde, da davon ausgegangen wurde, dass die Zahlen des bisher realisierten Teilpakets nachgefragt wurden, daher die anteiligen Summen in der Antwort. Er sichert zu, dass im Nachgang noch die Zahlen des gesamten Sparpakets sowie die Aufschlüsselung der Personalkosteneinsparung vorgelegt werden. Diese Teile der Antwort werden so schnell wie möglich nachgereicht (Anmerkung der Schriftführerin: zwischenzeitlich ist bereits eine Beantwortung erfolgt - siehe ANLAGE 7 der Niederschrift), er bittet aber um Verständnis, dass die Bearbeitung rund um das HSP zunächst vorrangig ist.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen