15.11.2012 - 5.15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: die Vorlage 0885/2012, Tagesordnungspunkt I.5.15 und die Vorlage 0868/2012, Tagesordnungspunkt I.5.16 wurden im Gesamtzusammenhang diskutiert.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf die vorliegenden Anregungen der Bürger hin, welche im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert wurden.

 

Frau Kingreen bittet darum, den Tagesordnungspunkt I.5.15 und I.5.16 im Gesamtzusammenhang zu diskutieren. Des Weiteren weist sie auf ein Schreiben des Regierungspräsidenten hin, in welchem er sich zu dem Vorhaben äußerst kritisch äußert. Sie gibt zu bedenken, dass die Verkehrssituation mit einer kostengünstigen Zebrastreifenlösung nicht ausreichend sei. Daher habe sich der Hagener Bürger Dr. Engler vehement für eine Ampellösung eingesetzt. Sie appelliert an den Rat, die Einrichtung einer Ampelanlage überprüfen zu lassen.

 

Herr Reinhardt könne sich im wesentlichem der Aussage von Frau Kingreen anschließen, da er auch Bedenken habe. Er merkt an, dass es eine Richtlinie für die  Frequenzen von Kraftfahrzeugen und Fußgängern gebe, wonach sich entscheidet, wann eine Ampelanlage angeschafft werden muss. Daher möchte er wissen, ob   aktuelle Zahlen für diesen Bereich vorliegen. Gemäß dem letzten Verkehrsbelastungsplan weise der Bereich eine tägliche Verkehrsbelastung von 13.800 Fahrzeugen aus. Das sind 1380 Fahrzeuge in der Stunde. Diese Zahl werde sich aufgrund der neuen Einkaufsmöglichkeiten sicherlich steigern.

 

Frau Nigbur-Martini und Frau Kingreen fragen nach der von der Bezirksvertretung Mitte angeforderten Stellungnahme.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass diese wie beantragt im Stadtentwicklungsausschuss verteilt und thematisiert wurden.

 

Herr Grothe ergänzt, dass die Vorlage 0868/2012 ab Seite 12 die Stellungnahme der Verwaltung zu den Bedenken der Bezirksregierung erfolgt. Er erklärt, dass aufgrund der Ansiedlung des Aldi-Marktes ein neuer Bebauungsplan und die Änderung des Einzelhandelkonzepts erfolgt. Das andere Vorhaben kann in diesem Verfahren nicht mit einbezogen werden. Der Discounter hat bislang noch kein Baurecht. Die Verkehrssicherheit durch einen Zebrastreifen sei noch mal durch das Ordnungsamt und der Polizei überprüft worden. Die Verkehrsmengen begründen nicht die Notwendigkeit eine Ampelanlage anzubringen. Es gibt bisher zwei Zebrastreifen und mit der Ansiedlung des Discounters würde noch ein dritter folgen. Zu den Unfallhergängen ist zu berichten, dass ein Kind zwischen den parkenden Autos herumgelaufen sei. Bei vergleichbaren Fällen sei der Unfall bei der Ampelanlage  erfolgt. Des Weiteren liegen zwei weitere nicht vergleichbare leichte Unfälle vor. Ein Zebrastreifen sei sicherer, da der Fußgänger Vorrang hat und der Fahrzeugführer anhalten muss. Bei einer grünen Ampel muss er dieses grundsätzlich nicht. Zudem sind die Querungsstreifen mit Beleuchtung installiert worden.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass in Haspe aufgrund der ausgeführten Gründe viele Zebrastreifen zugunsten von Ampelanlagen  geschaffen wurden.

 

Herr Reinhardt erinnert daran, dass er nach den neuen konkreten Zahlen gefragt hatte.

 

Herr Grothe erklärt, dass aktuell eine stündliche Verkehrsmenge von 600 Fahrzeugen je Richtung und 100 Personen vorliege. Diese Werte liegen unterhalb des Schwellenwertes für eine Ampelanlage.

 

Herr Dr. Preuß merkt an, dass die Zahlen nach den Ansiedlungen höher sein werden. Die Erfahrung, dass Zebrastreifen sicherer seien, könne er nicht teilen. Er plädiert dafür, dem Rat neue Planzahlen und Kostenschätzungen für die erforderliche Ampelanlage vorzulegen und die Beschlussfassung zu schieben. Er beantragt daher die 1. Lesung.

 

Herr Hentschel schließt sich diesem Antrag mit den Prüfaufträgen an.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den Antrag auf 1. Lesung abstimmen.

Der Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt.

 

Herr Krippner weist darauf hin, dass die Behörde aufgrund rechtlicher Vorgaben entscheide, ob eine Ampelanlage oder ein Zebrastreifen zu errichten ist.

 

Herr Huyeng ergänzt, dass die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei darüber entscheidet, ein Ratsbeschluss ist in dieser Angelegenheit rein deklaratorisch.

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Beschluss:

 

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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