15.11.2012 - 4.1 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv und der Rats...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Oberbürgermeister Dehm und Herr Dr. Schmidt haben sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und haben nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

Herr Dr. Fischer übernimmt daher die Sitzungsleitung und Herr Oberbürgermeister Dehm und Herr Dr. Schmidt verlassen den Ratsaal.

 

 

Herr Dr. Fischer weist auf den vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Hagen Aktiv, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Ratsgruppe DieLinke - Überprüfung des „Beratungsvertrages des Dr. Christian Schmidt mit der HAGEN-agentur“ (siehe ANLAGE 3 der Niederschrift) sowie eine Überprüfung aller anderen städtischen Beteiligungen im Hinblick auf eine Existenz ähnlicher Vertragskonstellationen hin. Dieser steht anstelle des ursprünglichen Antrags zur Beratung.

 

Herr Krippner erklärt, dass er nicht nachvollziehen könne, warum Herr Oberbürgermeister Dehm sich für befangen erklärt und den Raum verlässt, da er sich zu der Beraterangelegenheit in der Presse geäußert habe. Demnach könne er sich ebenfalls im Rat in öffentlicher Sitzung zu den Fragen äußern.

 

Herr Dr. Bücker führt aus, dass der Beratervertrag und weitere negative Pressemeldungen das Vertrauen leiden lassen. Daher plädiert er für eine lückenlose  Aufklärung. Die Fraktion Hagen Aktiv habe daher einen Ausschuss zur Akteneinsicht beantragt. Da dieser Sonderausschuss gemäß der Stellungnahme des Rechtsamtes  rechtlich nicht möglich ist, wurde der Änderungsantrag über die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und für die Klärung der Richtlinien der Beteiligungen an die Beteiligungskommission eingereicht.

 

Herr Röspel erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Antrag nicht mittragen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständiger bestehender Ausschuss.

 

Herr Thielmann merkt an, dass es sich in anderen aktuellen negativen Angelegenheiten (Beispiel: ha.ge.we oder Dienstwagenangelegenheit) bei den betroffenen Personen um Parteimitglieder der SPD handelte. Des Weiteren solle heute lediglich die Angelegenheit “Beratervertrag“ zur Überprüfung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden. Mehr sollte an dieser Stelle nicht erfolgen oder diskutiert werden. Er bittet daher über diesen Antrag zur Verweisung des Prüfauftrags abzustimmen.

 

Herr Hentschel kritisiert die unterschiedliche Darstellung von der zurück zu fordernden Summe. Des Weiteren seien die Antworten der Verwaltung nicht ausreichend gewesen. Er beantragt, bis auf personenbezogene Daten, alles öffentlich zu beraten.

 

Herr Krippner merkt an, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützt und eine  öffentliche Diskussion fordert. Er kritisiert die Positionierung der CDU-Fraktion. Die Aussage, dass der Dienstherr hätte eingreifen müssen, sei nicht haltbar. Seiner Auffassung nach wäre es doch vernünftig, sich selbst eine Pause der Amtszeit während des Verfahrens aufzuerlegen. Er weist darauf hin, dass Herr Bollermann darum gebeten werden sollte, eine solche Maßnahme einzuleiten, da ein Schaden entstanden sei. Es wurde ungerechtfertiger Weise eine Abfindung gezahlt. Mit Mitarbeitern, die Fehlentscheidungen getroffen haben, werde schließlich auch so verfahren.

 

Herr Riechel ist ebenfalls der Auffassung, dass keine inhaltliche Diskussion an dieser Stelle erfolgen sollte. Es soll lediglich der Beschluss zum Verweis der Überprüfung in den Haupt- und Finanzausschuss und in die Beteiligungskommission für die Zukunft der Konzernrichtlinien erfolgen.

 

Herr Feste weist darauf hin, dass das Kommunalrecht genügend Möglichkeiten gibt, die Überprüfung zu regeln. In Hagen übernimmt dieses aufgrund der innerstädtischen Regelungen der Rechnungsprüfungsausschuss. Diese Regelung sei in diesem Fall scheinbar nicht gewollt. Es handelt sich um eine schwerwiegende Angelegenheit, bei welcher die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt. Er gibt zu bedenken, dass sich bislang noch kein Oberbürgermeister öffentlich im Rat für eine Fehlentscheidung entschuldigt habe. Andere hätten sich immer hinter anderen Angaben und Ausreden versteckt. Dennoch müsse eine lückenlose Aufklärung erfolgen, allerdings ohne parteipolitische Hintergründe. Er plädiert für eine Klärung im  Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Frau Richter kritisiert, dass der Rat in dieser Diskussion eine schlechte Außendarstellung abliefere. Der Tagesordnungspunkt bzw. Antrag hat eine inhaltliche Vorgabe und einige Ratsmitglieder nutzen dieses, um unsachlich zu diskutieren und um damit politisch Werbung zu machen. Sie merkt an, dass sofern eine Aussprache mit dem Oberbürgermeister gewünscht gewesen wäre, hätte diese für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beantragt werden können.

 

Herr Reinhardt kritisiert die Wortmeldungen der SPD-Fraktion.

 

Herr Ciupka schließt sich der Auffassung von Frau Richter an. Er erklärt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dass in der zur Erörterung der Prüfung des Beratervertrags einberufenen Sitzung im Oktober 2012 eine Aufklärung hätte eingeleitet werden können. Dieses sei aber nicht gewollt gewesen. Daher sei die kontroverse Diskussion nicht angebracht. Er bittet, dass auch für einen Oberbürgermeister die Unschuldsvermutung gilt, sofern kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Das Verfahren ist geordnet. Es sei wichtig, dass nun eine abschließende Prüfung erfolgt.

 

Herr Dr. Fischer stellt fest, dass keine weitere Diskussion erforderlich ist und lässt daher über den Änderungsantrag abstimmen.

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Beschluss:

 

1)     Der Rat verweist in diesem Einzelfall abweichend von §14 Abs. 2 RPrüfO die Überprüfung des „Beratungsvertrags des Dr. Christian Schmidt mit der Hagenagentur“ in den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2012.

 

2)     Der Rat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss mit der vollumfänglichen Überprüfung und Aufklärung zum Zustandekommen des voran genannten Beratungsvertrages. Sofern schutzwürdige Rechte berührt werden, erfolgen die Beratungen in nicht-öffentlicher, ansonsten ausschließlich in öffentlicher Sitzung. 

 

3)     Der Rat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss und die Beteiligungskommission mit der Überprüfung aller städtischen Beteiligungen im Hinblick auf die Frage, ob bei diesen ähnliche Vertragskonstellationen existieren.

 

4)     Der Haupt- und Finanzausschuss wie auch die Beteiligungskommission genießen ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht. Die Verwaltung stellt zur Überprüfung der Punkte 2 und 3 die erforderlichen Unterlagen entsprechend zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt, das die Sonderprüfung zum Beratungsvertrag durchgeführt hat, steht in diesem Einzelfall abweichend von §14 Abs. 2 RPrüfO dem HFA wie auch der Beteiligungskommission für Rückfragen und Erläuterungen jederzeit zur Verfügung.

 

5)     Der Haupt- und Finanzausschuss und die Beteiligungskommission können im Rahmen ihrer Beratungen jederzeit zusätzliche Sitzungstermine, die der sachlichen Aufklärung der Beschlüsse unter 2 und 3 dienen, beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Die Beschlussfassung wurde auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 geschoben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 25.04.2013 beschlossen, dass sofern keine neuen Informationen bekannt werden, die Angelegenheit bis auf weiteres nicht mehr behandelt wird.

 

 

 

 

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Anlagen

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