15.11.2012 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm begrüßt vor Eintritt in die Tagesordnung das neue Ratsmitglied Christian Peters und wünscht ihm viel Erfolg in dieser Funktion. Herr Peters hat das von Herrn Timo Schisanowski niedergelegte Ratsmandat übernommen.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Oberbürgermeister Dehm auf den vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag: “Vorschlag der Fraktionen Hagen Aktiv, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Ratsgruppe DieLinke, hier: Überprüfung des „Beratungsvertrages des Dr. Christian Schmidt mit der HAGEN-agentur“ sowie eine Überprüfung aller anderen städtischen Beteiligungen im Hinblick auf eine Existenz ähnlicher Vertragskonstellationen.“ zu Tagesordnungspunkt I.4.1 – Vorlage 0914/2012 (siehe ANLAGE 3 der Niederschrift) hin.

In diesem Zusammenhang erklärt Herr Oberbürgermeister Dehm seine Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt. Daher wird er an dieser Stelle die Sitzungsleitung an den Ersten Bürgermeister Dr. Fischer abgeben.

 

Des Weiteren liegt als Tischvorlage ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen Hagen Aktiv, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe DieLinke, hier: Dringlichkeitsantrag nach § 12 Absatz 2a der GeschO des Rates - Weitere Beratung des Haushaltssanierungsplanes, Vorlage: 1059/2012 (siehe ANLAGE 4 der Niederschrift) vor. Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, diesen unter Tagesordnungspunkt I.4.7. aufzurufen.

 

Der Rat äußert dagegen keine Bedenken.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass die Verwaltung den Tagesordnungspunkt I.5.6. – Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen – Vorlage 0819/2012 – aufgrund weiterer verwaltungsinterner Prüfungen zurückzieht.

 

Ebenfalls erklärt er, dass der Tagesordnungspunkt I.5.12 - Bauvoranfrage: Errichtung eines Anbaus und einer Laderampe, Erweiterung der Verkaufsfläche Nettomarkt, Nutzungsänderung und Umbau des ehem. Schleckermarktes zu Lager auf dem Grundstück Alemannenweg 21, hier: Zurückstellung nach § 15 BauGB - Vorlage: 0888/2012 – zurückgezogen werden soll.

Herr Grothe erklärt hierzu, dass aktuell Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt wurden und dieser mündlich zugesichert habe, keine größere Fläche zu beantragen, somit ist die Vorlage hinfällig.

 

Der Rat äußert dagegen auch keine Bedenken.

 

 

 

Herr O. führt aus, dass aufgrund gefestigter Rechtssprechung, bestätigt durch verschiedene Bundessozialgerichts-Urteile, zurzeit die Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich der angemessenen Quadratmeterzahl angepasst und den Betroffenen nachbewilligt / nachgezahlt werden. Dieses erfolgt auch in Hagen. Doch das Bundessozialgericht (BSG) habe auch in anderen Bereichen der KdU gefestigte Rechtsprechung durch Urteile bestätigt. So sei Betriebsstrom einer Heizungsanlage zu bewilligen und nicht wie in den Antworten der Verwaltung aus 2011 im Regelsatz enthalten oder aus 2012 nur mit 0,30 € pro Jahr zu bemessen. Gleiches gelte auch für den Quadratmeterpreis. Nach BSG-Urteilen solle keine Unterteilung in Baualtersklassen erfolgen. Folglich müsse nach Wohngeldtabelle in Hagen 10 % Aufschlag für den Quadratmeterpreis bewilligt werden und nicht nur 4,40 € pro Quadratmeter. Von Amts wegen seien bestandskräftige Leistungsbescheide nach § 22 SGBII mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 44 SGBX zurückzunehmen, wenn das Recht auf Leistungsgewährung nach § 22 SGBII zu Unrecht nicht bewilligt wurde. Nach § 44 SGBX seien Leistungen für vier Jahre nachzuzahlen, wobei eine Einschränkung nach § 40 SGBII verfassungswidrig sei. Gleiches gelte für den SGBXII Bereich. Er möchte in diesem Zusammenhang in Erfahrung bringen, wann damit zu rechnen ist, dass auch in diesen KdU-Bereichen höchstrichterlich geltendes Recht angewandt und vollzogen wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Beantwortung der Verwaltung zu.

 

Herr O. merkt des Weiteren an, dass er vermute, dass das Protokoll der Ratssitzung in Verantwortung des Schriftführers erstellt werde. Nach Aussage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen muss der Oberbürgermeister das Protokoll durch seine Unterschrift genehmigen. In der Sitzung des Rates am 20.09.2010 wurde angeblich folgender Beschluss gefasst:

“1. Jobcenter und Fachbereich 55 werden aufgefordert, aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 von Amts wegen unverzüglich alle Leistungsbescheide und Akten daraufhin zu überprüfen, ob den betroffenen Menschen aufgrund der in der Vergangenheit nicht anerkannten oder gekürzten Unterkunftskosten Nachzahlungsansprüche zustehen und die betroffenen Menschen darüber unverzüglich zu informieren.

2. Jobcenter und Fachbereich 55 werden aufgefordert, unverzüglich einen Informationsflyer zu erstellen, der die betroffenen Menschen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts informiert und sie über ihre Rechte aufklärt.

3. Der Sozialausschuss soll die Kriterien entwickeln.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen“

Er erklärt, dass er und Frau W. lediglich einen einstimmigen Beschluss zur weiteren Klärung des Antrags, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe DieLinke, durch einen Verweis an den Sozialausschuss vernommen haben. Er sei der Auffassung, dass Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt habe, dass die kontrovers diskutierten Punkte 1. und 2. im Fachausschuss erörtert werden können und an dieser Stelle kein Beschluss darüber zu treffen sei. Daher möchte er wissen, wer für die anscheinende Verfälschung des Protokolls der Ratssitzung vom 20.09.2012 verantwortlich sei.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass niemand das Protokoll beanstandet habe. Er bittet, haltlose Unterstellungen zu unterlassen. Der Sacherverhalt wird ebenfalls schriftlich beantwortet.

 

Herr Sch. möchte in Erfahrung bringen, ob mit der Rückzahlung aus der Beratervertragsangelegenheit die Weihnachtsgeschenke für die Kinder aus den Hagener Kinderheimen bezahlt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert daran, dass er bereits mehrfach erklärt hat, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt und die Weihnachtsgeschenke daher seit mehreren Jahren durch Spenden ermöglicht werden.

 

Herr Sch. erklärt, dass er der Auffassung ist, dass die Stadt die Weihnachtsgeschenke finanzieren müsse. Die Spenden der Bürger könnten dann für andere erforderliche Aufwendungen zum Wohle der Kinder verwendet werden.

 

Herr B. möchte Herrn Oberbürgermeister Dehm etwas überreichen in Bezug auf den gestrigen Bericht des Wochenkuriers.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bedankt sich und bittet um Abgabe bei dem auf der Besucherempore anwesenden städtischen Mitarbeiter.

 

Herr N. führt aus, dass die Bürger der Stadt Hagen den Eindruck hätten, dass in Zusammenhang mit der Verabschiedungsfeier des ehemaligen Sparkassenvorsitzenden mehrere kostenträchtige Veranstaltungen zu lasten der Steuerzahler stattgefunden haben. Er möchte wissen, ob die Veranstaltungen durch einen Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse, in welchem Herr Röspel Vorsitzender ist, erfolgt und wie hoch die Veranstaltungskosten gewesen sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass, sofern eine öffentliche Beantwortung möglich ist, eine schriftliche Beantwortung erfolgt.

 

Herr Hentschel bewertet die engagierten Bürgeranfragen positiv. Im Rahmen der Transparenz appelliert er an Herrn Röspel, die gestellten Fragen zu beantworten.

 

Herr A. spricht den von Herrn Oberbürgermeister Dehm oftmals erwähnten eigenen Lokalpatriotismus an. Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob er es für angemessen hält, dass er als Hagens erster Repräsentant lediglich eine Schlafstätte in Hagen besitze und seinen Familienwohnsitz immer noch in Mühlheim habe, obwohl er diesen nach der Wahl nach Hagen verlegen wollte. Er möchte wissen, ob er dieses nicht für einen Bruch des Wahlversprechens halte.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass er seit November 2009 in Hagen wohnt und daher kein Bruch seines Wahlversprechens sieht. Ob und wie oft sich seine Familienmitglieder in Hagen aufhalten, ist deren Privatangelegenheit.

 

Herr B. macht auf die Zustände in den Hagener Krankenhäusern aufmerksam. Insbesondere in der Psychiatrie in Boele seien die Bedingungen unmenschlich für Patienten. Er appelliert dafür, mehr Pflegekräfte einzusetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass es keine Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft in Hagen gibt. Die Bedingungen in den Hagener Krankenhäusern sind aufgrund der guten und engagierten Pflegekräfte auch bei reduziertem Personal keinesfalls unmenschlich für die Patienten. Die gute Arbeitsleistung sollte daher durch die Öffentlichkeit honoriert werden.

 

Frau Ö. möchte von Herrn Oberbürgermeister Dehm wissen, wie er sein Verbleiben im Amt bewertet und begründet, im Hinblick auf ein internes Disziplinarverfahren, welches lediglich aufgrund eines Verdachts eingeleitet worden sei. Sie zitiert aus dem ergangenen Bescheid: „Es habe aufgrund des Verdachts einen endgültigen Vertrauensverlust gegeben und es sei von der Öffentlichkeit zu erwarten, dass diese erhebliche Zweifel am achtungswürdigem Ansehen des Berufsbeamtentums hegen werden. Daher werde ein Verbleib im Dienst für die innere Ordnung der Stadtverwaltung und die Außenwirkung der Tätigkeit der Verwaltung als störend gesehen.“

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert für die anwesenden Bürger, dass es sich bei Frau Ö. um die Vorsitzende der Hagener Jusos handelt und der größte Teil der Fragesteller Mitglieder der Jusos sind. Er entgegnet, dass bei jedem Disziplinarverfahren die Tatbestände und direkten Folgen ordnungsgemäß überprüft werden. Diese wurden in dem angesprochenen Fall bislang durch Gerichte bestätigt. Des Weiteren entscheidet der Dienstvorgesetzte über weitere Maßnahmen, in seinem Falle die Bezirksregierung Arnsberg. Da diese es nicht für erforderlich hält, dass er seine Amtsgeschäfte für die Zeit des Ermittlungsverfahrens ruhend stellt, besteht für ihn auch keine Veranlassung dazu.

 

Frau Ö. merkt an, dass aufgrund des laufenden Verfahrens bereits wichtige Termine durch die Bezirksregierung oder dem Verkehrsminister ersatzlos gestrichen bzw. abgesagt worden seien. Die Hagener Bürger müssen sich dafür rechtfertigen und schämen. Sie fragt Herrn Oberbürgermeister Dehm daher, ob er sich als erster Repräsentant nicht als Belastung für die Stadt Hagen sieht.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass jeder eine solche Situation als belastend empfindet. Die angesprochenen Termine sind sicherlich nicht aufgrund des laufenden Verfahrens abgesagt worden. Er merkt an, dass er bis 2015 gewählt ist und erklärt, dass er seine Arbeit weiterhin mit Einsatz fortführen wird.

Es sind möglicherweise Fehler gemacht worden, diese seien aber nicht begründend für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt. Er appelliert, dass es nur fair ist, dass Verfahren abzuwarten. Zudem sei sicherlich jeder einmal in der Situation gewesen, eine Fehlentscheidung getroffen zu haben.

 

Herr B. führt aus, dass es in dem mit Dr. Schmidt vereinbarten Beratervertrag um eine Gesamtsumme in Höhe von 37.000 € gehe. Von diesem Betrag könnten städtische Reinigungskräfte ca. zwei Jahre entlohnt werden. Die städtischen Reinigungskräfte sollen outgesourct werden. Er möchte von Herrn Oberbürgermeister Dehm wissen, ob er dieses in diesem Zusammenhang nicht als sozial ungerecht bewertet.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass ein Outsourcing nicht vorgesehen ist. Zudem sei der Vergleich nicht zutreffend.

 

Herr N. möchte von Herrn Röspel wissen, ob er bei seiner Aussage verbleibe, dass er im Handeln des Oberbürgermeisters rund um den Beratervertrag weiterhin kein Fehlverhalten erkennen könne, der Oberbürgermeister folglich alles richtig gemacht habe.

 

Herr Röspel lässt dieses unkommentiert.

 

Herr B. möchte ebenfalls von Herrn Röspel wissen, ob er die Aussage aufrecht erhält, dass es sich bei der durch richterlichen Beschluss erfolgten Durchsuchung der Staatsanwaltschaft öffentlicher Arbeitsräume des Rathauses um ein ganz normales Tagesgeschäft im Rahmen eines solchen Ermittlungsverfahren handelt.

 

Herr Röspel bejaht dieses.

 

Frau A. äußert ihren Unmut aufgrund der Beratervertragsangelegenheit und weist ebenfalls auf die verminderte Pflegekräftezahl in Krankenhäusern hin.

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