20.09.2012 - 5.31 Sozialticket 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Stadt Hagen stimmt der Einführung eines Sozialtickets zum 01.01.2013 in ihrem Zuständigkeitsbereich unter den vom VRR formulierten Bedingungen zu, dass

 

1.     es mit einer Übernahme des Sozialtickets in das Regelsortiment nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Stadt als Aufgabenträger, des Verkehrsunternehmens Hagener Straßenbahn AG und der Kunden des weiteren Ticketsortiments kommt;

 

2.     bei nicht auskömmlicher Landesförderung der Preis des Sozialtickets zeitnah – auch unterjährig – entsprechend nach oben angepasst wird;

 

3.     mit einem Wegfall der Landesförderung das Sozialticket nach Ablauf des Folgemonats ab Kenntnis durch den VRR AöR entfällt.

 

Die Vertreter der Stadt Hagen in der Verbandsversammlung der VRR AöR werden ermächtigt, entsprechend zu votieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen