20.09.2012 - 4.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig trägt die Begründung zur Dringlichkeit und die Begründung des Antrags vor.
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass es vor der Ratssitzung einen gemeinsamen Termin mit der Bezirksregierung und dem RVR gegeben hat. Herr Grothe wird dazu vortragen.
Herr Grothe erläutert, dass die Stadt ihre Planungshoheit in diesem Bereich nicht aufgeben wird. Es handelt sich um verschiedene Verfahren, die miteinander abgestimmt werden müssen. Der Investor hat im August einen Antrag bei der Bezirksregierung für ein Planfeststellungsverfahren eingereicht. Dieses Verfahren soll ausgesetzt werden, bis die folgenden wichtigen Fragen geklärt sind. Der Regionalplan sieht an dieser Stelle ein Freizeitgebiet sowie Wasserschutzzonen vor. Demnach stehen landesplanerische Ziele der begehrten gewerblich-industriellen Nutzung gegenüber. Die Ziele der Landesplanung können geändert werden, aber dafür muss ein Regionalplanungsanpassungsverfahren durchgeführt werden durch den RVR. Dieses erfolgt aber nur auf Antrag der Stadt Hagen. Im heutigen Gespräch wurde Einvernehmen erzielt, dass diese inhaltlichen Fragen mit den Aufsichtsbehörden geprüft werden und dann Ende des Jahres eine Ratsvorlage für einen Auftrag auf Anpassung des Regionalplanes vorgelegt wird. Aufgrund seiner Erfahrung aus gleichgelagerten Verfahren hat der RVR der Verwaltung zur Rechtssicherheit empfohlen, parallel einen B-Plan aufzustellen. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung wird es zusätzlich noch Anfang des Jahres eine Bürgerbeteiligung zur Erläuterung des Gesamtkonzeptes geben. Herr Grothe geht davon aus, dass der Antragsteller das Planstellungsverfahren bis dahin ruhend stellt.
Herr Riechel möchte in Erfahrung bringen, ob die Verwaltung vom Investor über die Antragstellung informiert wurde.
Herr Oberbürgermeister Dehm verneint dieses. Die Information wurde nicht vom Investor gegeben. Dieses wurde im heutigen Gespräch kritisch gesehen. Die Behörden wollen in dieser Angelegenheit eng zusammen arbeiten. Alle Möglichkeiten sollen sorgfältig abgewogen werden. Es soll ein Maßnahmenplan erarbeitet werden. Die Interessen der Anwohner, aber auch die Chancen die durch eine solche Ansiedlung entstehen, sollen gleichermaßen herausgestellt werden. Er weist auch noch einmal deutlich darauf hin, dass eine Änderung des Regionalplanes nur möglich ist, wenn die Stadt Hagen eine entsprechende Änderung beantragt.
Herr Reinke merkt an, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen daher nicht erforderlich ist.
Herr Röspel erinnert, dass dieses Projekt bereits seit einiger Zeit von der Politik begleitet wird. Um einer vorschnellen Meinungsbildung vorzubeugen, bittet er um eine frühzeitige Bürgerinformation im Hagener Norden.
Herr Krippner ist der Auffassung, dass eindeutig geklärt sein sollte, ob es um eine reine Anhörung oder Beteiligung der Bürger geht. Daher sei die Dringlichkeit gegeben. Die SPD-Fraktion spricht sich für innovative Technik aus, aber der Standort muss dafür eingehend geprüft werden. Die SPD-Fraktion wird sich dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen anschließen.
Herr Hentschel erklärt dieses ebenfalls für die Ratsgruppe DieLinke,
Herr Thielmann erinnert daran, dass nur die Stadt Hagen das Änderungsverfahren beim RVR beantragen kann und daher keine Dringlichkeit gegeben ist.
Herr Kayser merkt an, dass aber grundsätzlich kein Widerspruch der Ratsmitglieder zu dem gemachten Antrag besteht, daher sei eine Beschlussfassung nicht schädlich.
Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, den Beschlussvorschlag aufgrund der Diskussionen unter Punkt 1. abzuändern in: Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die städtische Planungshoheit weitestgehend Berücksichtigung findet. Eine Planfeststellung auf Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes reicht aus Sicht der Stadt Hagen nicht aus. Der 2. und 3. Punkt scheint unstrittig zu sein.
Frau Kingreen möchte wissen, an welcher Stelle die Fachausschusse beteiligt werden. Bei welchem Ausschuss und in welchem Verfahren kann beispielsweise das Umweltgutachten eingesehen werden.
Herr Dr. Ramrath führt für die CDU-Fraktion aus, dass diese mit dem 2. und 3. Punkt des Antrags einverstanden sei. Es werde darauf Wert gelegt, dass die Verwaltung in einem Maßnahmenplan sowohl projektkritische, aber auch positive Auswirkungen darstellt. Ebenfalls wird der von Herrn Oberbürgermeister Dehm gemachte Änderungsvorschlag zu Punkt 1. befürwortet.
Herr Dr. Preuß entgegnet, dass die Formulierung des Antrags unter Punkt 1 nicht so eng gesehen werden soll. Es sollen natürlich nicht nur Argumente gegen eine solche Ansiedlung geprüft werden. Die positiven Auswirkungen sollen ebenfalls herausgestellt werden. Die Mitgestaltung der Stadt Hagen am Verfahren wird eingefordert.
Herr Klinkert erklärt, dass in der Sitzung der BV Nord nicht deutlich geworden sei, welche Unterlagen für das Verfahren eingereicht wurden. Es soll bereits ein Lärm- und Verkehrsgutachen vorliegen. Er möchte wissen, ob es möglich ist, die bereits vorhandenen Gutachten den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Herr Grothe antwortet, dass eine Einsichtnahme tendenziell nicht zeitnah möglich sei. Dieses hänge mit den verschiedenen Verfahrensstufen zusammen. Die Gutachten sind aufgrund des beantragten Planfeststellungsverfahrens des Investors erfolgt und zunächst nur für Behörden einsehbar. Die Verwaltung beabsichtigt dem Rat zeitnah einen Beschlussvorschlag vorzulegen, mit welchem der RVR beauftragt werden soll, die regionalplanerische Änderung durchzuführen, allerdings sollten dann die für die Stadt Hagen wichtigen und wesentlichen Fragen vorgeklärt sein. Das angesprochene Umweltgutachten ist vom Investor beauftragt worden. Wenn dieser das Gutachten frei gibt, kann dieses den Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt in den nächsten Tagen die Planfeststellungsunterlagen mit den Fachgutachten zur Verfügung stellen.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den veränderten Punkt 1. und den Punkten 2. und 3. gemäß Antrag abstimmen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die städtische Planungshoheit weitestgehend Berücksichtigung findet. Eine Planfeststellung auf Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes reicht aus Sicht der Stadt Hagen nicht aus.
2. Die Verwaltung erstellt unverzüglich eine Vorlage, in der die Auswirkungen einer CargoBeamer-Ansiedlung so umfassend dargelegt sind, dass eine politische Bewertung dieses Vorhabens überhaupt erstmals möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Themen Erschließungssituation (einschließlich möglicher Erschließungsalternativen), verkehrliche Belastung auch in Ansehung der verkehrlichen Gesamtsituation des Hagener Nordens, Auswirkungen auf die Naherholung am Hengsteysee und erwartetes Gewerbesteueraufkommen bzw. weitere infrastrukturelle Folgen für die Stadt Hagen durch dieses Projekt.
3. Verwaltung und Politik definieren kurzfristig, d.h. noch vor einer Entscheidung der Bezirksregierung, welche kommunal bedeutsamen Anforderungen und Kriterien (verkehrliche Erschließung, Lärmschutz etc.) an das Projekt anzulegen, vom Investor einzufordern und der Bezirksregierung gegenüber zu kommunizieren sind.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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99,5 kB
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