20.09.2012 - 4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Richter begründet den Antrag für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wie folgt:

 

„Ein rechtlicher Druck auf die Verwaltung ist leider in diesem Bereich nicht oder nur wenig möglich. Trotzdem kann sich die Politik nicht einfach zurück lehnen und – wie in schöner Regelmäßigkeit in Ratssitzungen zu besichtigen – mit Spott auf entsprechende Bürgeranfragen zu diesem Thema reagieren. Es ist beschämend, wie nun versucht wird, die Kosten der zu leistenden Nachzahlungen klein zu halten. Es wird in Kauf genommen, das ist der Tischvorlage zu entnehmen, dass Ungleichbehandlungen stattfinden werden zwischen denen , die geklagt haben und überprüft werden müssen und denen, die nicht geklagt und bisher auch noch keinen Überprüfungsantrag gestellt haben. Es wird in Kauf genommen, dass sie rechtlich und finanziell schlechter gestellt werden. Politisch notwendige Entscheidungen und Vorgaben gerichtlich klären zu lassen, ist mittlerweile gängiges politisches Instrument geworden. Auch in Hagen. Anfallende Gerichtskosten werden immer selbstverständlicher als laufende Kosten in Kauf genommen. Während man noch städtischen Kampfgeist bewundern konnte, als es um Namenszusätze auf Ortsschildern ging, versiegt der Wille nach einer Vorreiterrolle für soziale Gerechtigkeit vollständig. Sogar der Sozialausschuss beschäftigt sich nicht freiwillig mit diesem Thema. Erstaunt habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Oktober-Sitzung abgesagt wurde. Warenkörbe, Suppenküchen, Kleiderkammern sind wichtige Institutionen. Wenn allerdings Politik die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten vollkommen abgibt, sind sie nur der Tropfen auf den heißen Stein. Es ist beschämend, wie seit zwei Jahren ausgesessen wird, was nun geltendes Recht ist. Auf eine systematische Erfassung der Einzelfälle kann nach unserer Auffassung nicht verzichtet werden. Die Stadt möchte genau dies tun. Vorstellbar wäre hier, dass die Jobcenter ihre Kunden über die geänderte Gesetzeslage informieren, auch über den Rückzahlungszeitraum. Es bleibt also nur, alle Bürger, die ALG II beziehen aufzufordern: Stellen Sie einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X.“

 

Herr Hentschel schließt sich der Auffassung von Frau Richter vollumfänglich an. Er sei empört, dass den Einkommensschwachen 360.000 € im Jahr vorenthalten werden sollen. Das derzeitige Verfahren sei die Ausübung vorsätzlichen Unrechts. Er berichtet von anderen Städten, die von vornherein die Bewilligung erteilt haben sollen. Er beantragt, dass die Vorlage zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss geschoben werden soll.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass die Stadt Hagen pro Jahr rund 46 Mio. € für die Kosten der Unterkunft im Haushalt vorsieht. Er weist eingehend darauf hin, dass nicht vorsätzlich Unrecht betrieben wurde oder wird. Es wird lediglich auf eine rechtliche Entscheidung bzw. eindeutige Weisung gewartet. Er hat Verständnis für die Betroffenen, die jahrelang die Kosten für die weiteren 5 qm nicht gezahlt bekommen haben. Wenn die Rechtslage eindeutig geklärt ist, dann wird dies selbstverständlich nachgezahlt. Er führt aus, dass in der heutigen Zeit die Gemeinden dazu angehalten sind, mit öffentlichen Mitteln sorgsam umzugehen, daher erfolgt eine rückwirkende Auszahlung bei ruhenden Fällen und eine komplett rückwirkende Zahlung nur bei eindeutiger Rechtslage.

 

Frau Richter plädiert dafür, den Beschlussvorschlag zu erweitern. Der Sozialausschuss soll Kriterien im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes entwickeln. Die Kriterienfestlegung ist eine Empfehlung des Ministeriums für Arbeit.

 

Herr Klinkert möchte wissen, ob der rückwirkende Zahlungszeitraum an laufende Sozialleistungsempfänger ein Jahr beträgt.

 

Herr Dr. Schmidt bejaht dieses. Diese Regelung ist in den Sozialgesetzen festgeschrieben. Bei den Betroffenen, die geklagt haben, ist die Rückzahlung ab Klageeinreichung vorzunehmen.

 

Herr Thielmann bezieht sich auf den Beschlussvorschlag. Er habe Verständnis für den zweiten Punkt, dass die Anspruchberechtigten umfassend informiert werden müssen. Dieses könne über ausliegende Flyer oder als Beilage des nächsten Bescheides erfolgen. Aber er hält die Prüfung von Altfällen von Amtswegen für nicht angemessen. In anderen gleichgelagerten Behördenleistungen, wie beispielweise der Steuererklärung, erfolgt dieses auch nicht.

 

Herr Krippner merkt an, dass die Stadt Hagen keine Mittel für solche automatischen Nachzahlungsaktionen vorhalten kann. Er plädiert aber ebenfalls für eine Verweisung der Beratung in den Sozialausschuss, um eine eindeutige Klärung zu schaffen.

 

Herr Hentschel ist der Auffassung, dass die Nachzahlung rechtlich zu erfolgen habe und daher keine Begründung für eine Nichtnachzahlung gegeben sei.

 

Frau Priester-Büdenbender erläutert, dass sich der Sozialausschuss bereits umfassend mit der Thematik beschäftigt hat. Es wurde aber vereinbart, dass das Urteil abgewartet und dann von der Verwaltung aufgearbeitet wird. Dann erst soll eine abschließende Beratung im Sozialausschuss erfolgen. Die heute ausgelegte Stellungnahme der Verwaltung (siehe ANLAGE 1 der Niederschrift) könnte als Beratungsgrundlage verwendet werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt mit dem Zusatz der Verweisung in den Sozialausschuss und dem Vorschlag von Frau Richter zur Kriterienentwicklung über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Jobcenter und Fachbereich 55 werden aufgefordert, aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 von Amts wegen unverzüglich alle Leistungsbescheide und Akten daraufhin zu überprüfen, ob den betroffenen Menschen aufgrund der in der Vergangenheit nicht anerkannten oder gekürzten Unterkunftskosten Nachzahlungsansprüche zustehen und die betroffenen Menschen darüber unverzüglich zu informieren.

 

2. Jobcenter und Fachbereich 55 werden aufgefordert, unverzüglich einen Informationsflyer zu erstellen, der die betroffenen Menschen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts informiert und sie über ihre Rechte aufklärt.

 

3. Der Sozialausschuss soll die Kriterien entwickeln.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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