28.06.2012 - 5.32 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der Grundstücke Backhaus und Jungfernhaus bis zum Fußweg im Westen, im Norden die Erweiterung der Grünfläche mit dem Reitplatz und im Westen wird das Plangebiet  bis zum Bremker Weg erweitert.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und Teil II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und Teil II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten und die Begründung vom 04.06.2012 für die Dauer eines Monats auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die Begründung ist nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut bis hin zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten beinhaltet das Plangebiet das Wohnhaus mit den Stallungen und die private Grünfläche mit dem geplanten Reitplatz, die sich bis zum Wald erstreckt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 3.Quartal 2012 durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Die öffentliche Auslegung ist abgeschlossen, der Satzungsbeschluss steht noch aus.

 

 

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Anlagen zur Vorlage