28.06.2012 - 5.14 Verlängerung der Kooperationsgemeinschaft Einhe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EAGesetz NRW) mit der Stadt Bochum dauerhaft mit einer Kündigungsmöglichkeit zum 31.03. jeden Jahres mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres zu verlängern.

 

Der Beschluss wird bis zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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