28.06.2012 - 5.13 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Marscheider merkt an, dass der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses in der Anlage als Kopie gekennzeichnet ist. Er möchte wissen, ob es sich um eine identische Kopie des Originals handelt.

 

Herr Gerbersmann bejaht dieses und erklärt, dass das Original die Unterschriften enthält und es sich bei der beigefügten Kopie um die digitale Version handelt, welche absolut identisch ist.

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Beschluss:

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2011 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Das Bilanzergebnis in Höhe von 225.130,84 Euro wird wie folgt verwendet:

 

?         Abführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 74.319,60 €

?         Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 150.811,24 €.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt voraussichtlich im Juli 2012 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage