24.05.2012 - 3.1 Anfrage der Fraktion Hagen Aktivhier: Kosten-Nu...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die Antwort der Verwaltung (siehe ANLAGE 1 der Niederschrift).

 

Herr Dr. Bücker merkt an, dass sich die Rücklaufquote seit den letzten Diskussionen nicht erhöht habe, obwohl darauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Sofern sich zeitnah nichts ändert, plädiert er weiterhin für eine Kündigung.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass eine Kündigung rechtlich nicht möglich ist. Des Weiteren ist abzuwarten, was die neue Landesregierung im RVR-Gesetz ändert. Es wird weiterhin darauf hingewirkt, die Kooperation zu verbessern. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den Besuch der Regionaldirektorin im letzten Haupt- und Finanzausschuss. Ebenfalls merkt er an, dass neben der Stadt Hagen viele weitere Städte im RVR-Verbund sind, welche ihre Ansprüche auch geltend machen. Der RVR bietet zudem nicht nur Leistungen, die in Geld ausgedrückt werden können.

 

Herr Hentschel führt aus, dass die Stadt Hagen laut Vertrag bis 2019 an den RVR gebunden ist. Es sei fraglich, ob sich diese Laufzeit durch die neue Landtagswahl um weitere fünf Jahre verlängert. Des Weiteren merkt er an, dass ein jährlicher Bericht der Verwaltung über die Effekte der RVR-Mitgliedschaft erfolgen sollte.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass kein Vertrag besteht, sondern die Kündigungsmöglichkeit gemäß RVR-Gesetz nur alle 10 Jahre eingeräumt wird. Die  Änderung dieses Gesetzes wird derzeit dahingehend diskutiert, dass die Mitgliedschaft Kraft Gesetzes ohne Kündigungsrecht auferlegt wird. Daher ist diese Änderung abzuwarten. Des Weiteren wurde mehrfach darauf hingewiesen und besprochen, dass ein neuer Bericht in der letzen Zeit nicht zielführend gewesen wäre, da der Besuch der Regionaldirektorin anstand. Er bittet in diesem Fall von der Forderung der zeitlich festgelegten Berichte Abstand zu nehmen, da die Verwaltung immer berichtet, wenn eine Zusammenarbeit mit dem RVR erfolgt ist.

 

Herr Thielmann merkt an, dass die Anfrage für diese Sitzung nicht nachvollziehbar sei, da die Fragen beim Besuch der Regionaldirektorin im Haupt- und Finanzausschuss hätten gestellt werden können. Durch diese nachträgliche Anfrage  werden unnötige Verwaltungskosten verursacht.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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