24.05.2012 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm würdigt in einem Nachruf das verstorbene Ratsmitglied Benedikta Buddeberg. Der Rat erhebt sich im stillen Gedenken an die engagierte und pflichtbewusste Kommunalpolitikern.

 

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Oberbürgermeister Dehm damit einverstanden zu sein, den Tagesordnungspunkt

 

I.5.4 – Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen – Vorlage 0259/2012

 

zurück zu stellen, bis eine Beratung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgt ist.

 

 

Des Weiteren bittet er darum damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:

 

I.5.7 – Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – hier: Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und der HWW Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG. – Vorlage 0464/2012.

 

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

 

Herr O. führt aus, dass Herr Dr. Schmidt in der Ratssitzung am 15.03.2012 berichtet hat, dass Herrn O. für die Stromkosten seiner Heizungspumpe jährlich 0,30 € zustehen. Am 29.03.2012 hat er aufgrund dieser Aussage und einem Antwortschreiben der Verwaltung vom 02.03.2012 folgende Frage gestellt: „Wieso Herr Oberbürgermeister Dehm und Herr Dr. Schmidt bzw. die Verwaltung darauf kommt, dass der Betriebsstrom einer Heizungsanlage nur 0,30 € im Jahr betragen soll.“ Im Sitzungsprotokoll hingegen sei ein Sinn verfälschender Wortlaut gewählt worden, auf der dann auch die schriftliche Antwort abgestellt war. Daher  möchte er wissen, wann mit der Richtigstellung des Protokolls sowie einer fragebezogenen Antwort zu rechnen ist, wobei zu berücksichtigen sei, dass die damals gestellte zweite Frage neu zu beantworten ist. Des Weiteren spricht er die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu nichtqualifizierten Mietpreisspiegeln sowie die Wohnraumgröße an. In der Ratssitzung am 09.02.2012 habe er nachgefragt, wann endlich damit zu rechnen sei, dass auch in Hagen entsprechendes Recht im Bereich der Kosten der Unterkunft beim qm-Preis, dem Warmwasser sowie dem Betriebsstrom der Heizung berücksichtigt werde. Am 29.04.2010 sei bereits in der Westfälischen Rundschau veröffentlicht worden, dass Hagen über keinen qualifizierten Mietpreisspiegel verfügt. Am 02.03.2012 habe er daher seiner Auffassung nach die rechtswidrige Antwort erhalten, dass derzeit bei der Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten in Hagen je qm 4,40 € Kaltmiete angerechnet werden. Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müsse bei Vorlage eines nicht qualifizierten Mietpreisspiegels nach WohngeldGesetz ein Zuschlag von 10 Prozent bewilligt werden. Demnach müssten  in Hagen mit der Mietstufe 3 für einen 1-Personen-Haushalt 363 € angemessene Kaltmiete berücksichtigt werden und nicht 198 € oder 220 €. Er möchte wissen, wann damit zu rechnen sei, dass in Hagen bei Betroffenen entsprechendes Recht angewandt wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

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