26.04.2012 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestraße 41 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung  für den Bebauungsplan Nr. 1/12 (638)  – Funckestraße 41 - gemäß § 2 i.V.m. 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu den Gebäuden Ahrstr.1 – 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken 624 und 601, im Süd-Osten entlang der „Funckestraße“ und im Süd-Westen entlang der „Rheinstraße“.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll für Mitte 2012 vorbereitet werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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B-Plan als Satzung beschlossen, Verfahren damit abgeschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1797&TOLFDNR=155845&selfaction=print