26.04.2012 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr v. B. weist auf die öffentlichen Informationen der vergangenen Tage bezüglich der Verabschiedungsveranstaltung des HaGeWe Geschäftsführers hin. Bis zum  29.02.2012 war Herr Kaerger für die HaGeWe als entliehener Beamter der Stadt Hagen tätig, der weiterhin den dienstlichen Rechten und Pflichten unterlegen hat. Vor dem Hintergrund möchte er wissen, wann dienstrechtliche Schritte eingeleitet worden sind. Falls dieses noch nicht erfolgt ist, solle dieses veranlasst werden. Er reicht eine mündliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Kaerger ein und bittet bis zur 18. Kalenderwoche um eine schriftliche Rückmeldung, was bis dahin seitens der Verwaltung veranlasst wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass die Beantwortung schriftlich erfolgt. Des Weiteren hat er als Bürger der Stadt keinen Anspruch auf Auskunft über  dienstrechtliche Maßnahmen gegen städtische Mitarbeiter. Dieses werde aber noch mal rechtlich überprüft.

 

Herr Sch. weist auf die gestrichene freiwillige Leistung “Weihnachtsgeschenke für Waisenkinder“ hin und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob es sich bei den Kosten für Verabschiedungsveranstaltungen für Geschäftsführer städtischer Gesellschaften um eine Pflichtaufgabe handelt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass es sich bei den Weihnachtsgeschenken für Waisenkindern objektiv um eine freiwillige Leistung handelt, diese bisher aber immer durch freiwilliges Engagement abgedeckt werden konnte. Aufgrund des § 82 Gemeindeordnung NRW “vorläufige Haushaltsführung“ hat die Stadt andere rechtliche Vorgaben als die Beteiligungsgesellschaften, was die hohen Kosten aber nicht rechtfertigt.

 

Herr Sch. möchte wissen, ob die durch die Veranstaltung entstandenen Kosten, welche auf die Stadt umgelegt werden können, aus dem Budget des Bildungspakets gezahlt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verneint dieses deutlich.

 

Herr O. führt aus, dass laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.10.2007 eine umfassende Beratungs- und Hinweispflicht zu gewährleisten ist. Dieses ist im Sozialgesetzbuch I unter den §§ 14 und 15 niedergelegt. Diese Beratungs- und Hinweispflicht werde in Hagen nicht in vollem Umfang erfüllt. Er möchte wissen, wann in Hagen gemäß diesen rechtlichen Vorgaben Sozialleistungen gewährt werden.

 

Des Weiteren liegen ihm diverse Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit vor. Demnach haben die Geschäftsführer der Jobcenter sicherzustellen, dass die Mitarbeiter das geltende Recht anwenden. Aufgrund der Leistungsenthaltungen in Hagen bezüglich der Kosten der Unterkunft, insbesondere der Warmwasserkosten, möchte er wissen, wann in Hagen endlich das gültige Recht umgesetzt werde, da laut seiner Information diese Kosten in Hagen nur durch eine Pauschale abgegolten und jeder persönliche Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7 SGBII abgelehnt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Beantwortung zu und macht deutlich, dass in Hagen das geltende Recht angewandt wird.

 

Frau D. weist darauf hin, dass am 5.5.2012 der europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist und sie hierzu mit einigen Aktionisten einen Informationsstand in der Stadt betreiben wird. Sie bittet Herrn Oberbürgermeister Dehm teilzunehmen und sie an dem Stand zu besuchen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bedankt sich für die Einladung.

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