15.03.2012 - 5.9 "Rathaus-Galerie"hier: Abschluss eines städteba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel fordert, dass der städtebauliche Vertrag erweitert wird um die Erstellung eines neuen Lärmemissionsgutachten und die Berücksichtigung im Luftreinhalteplan. Dieses sei so in Aussicht gestellt worden. Die verkehrliche Situation habe sich im Gegensatz zum Ursprungsantrag entscheidend geändert, von 10.000 qm auf 20.000 qm Galeriegrundfläche. Er bittet darum, diese Gutachten zeitnah nachzuliefern, möglichst bis zum nächsten HFA. Die Entscheidung sollte bis dahin vertagt werden.

 

Herr Grothe erklärt, dass ein entsprechendes Gutachten im Zusammenhang mit dem Bauantrag geliefert werden muss, dieses wird als Auflage in der Baugenehmigung aufgenommen. Dieses muss daher nicht in städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden, dort werden lediglich die Bauleistungen festgehalten.

 

Herr Dr. Bücker merkt für die Fraktion Hagen Aktiv an, dass diese sich gegen eine weitere Galerie in Hagen ausspreche.

 

Herr Kaiser führt aus, dass die Beratung und Entscheidung in dieser Angelegenheit grundsätzlich mit dieser Vorlage das letzte mal für den Rat vorgesehen ist. Daher plädiert er dafür, vor einer Beschlussfassung prüfen zu lassen, was die Existenz der Rathausgalerie für verkehrliche Schäden verursachen wird.

 

Herr Grothe ergänzt, dass nach dem heutigen Beschluss in dieser Angelegenheit grundsätzlich nur noch reines Verwaltungshandeln erfolgt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind durch den Errichter der Galerie einzuhalten. Er merkt an, dass eine Feinstaubherabsetzung nur möglich wäre, wenn solche Einkaufscenter auf “grüner Wiese“ gebaut würden. Die Innenstädte sind aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung sowie der in der nahen Umgebung lebenden Menschen der ökonomischste Standort. Der Schadstoffausstoß des aufkommenden Mehrverkehrs werde durch die ökologischen Eigenschaften des Gebäudes kompensiert.

 

Herr Riechel ist der Auffassung, dass seine Forderungen ebenfalls in einem städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden können und sollten.

 

Frau Kingreen bemängelt, dass die Verwaltung keine konkreten Antworten auf die gestellten Nachfragen des Umweltausschusses erteilt, insbesondere welche Auswirkungen auf den Luftreinhalteplan durch die Stickoxidausstöße der LKW´s entstehen.

 

Herr Grothe erklärt, dass der Investor die Nachweise erbringt, zu denen er gesetzlich angehalten ist. Die Verwaltung, insbesondere das Umweltamt, überprüft dieses. Hierbei werden auch die Anregungen der Ausschüsse und Bürger berücksichtigt. Die Werte werden sich nicht relevant durch den Bau der Galerie erhöhen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass es nicht verständlich sei, weshalb im Stadtentwicklungsausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde und jetzt eine solche Diskussion erfolgt. Er fasst zusammen, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zwei Anträge stellt. Zunächst einen Antrag auf Vertagung der Entscheidung sowie einen Sachantrag auf Erweiterung des städtebaulichen Vertrags.

 

Herr Riechel erklärt, dass die Diskussion heute aufkommt, da die Vertreter im Stadtentwicklungsausschuss der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht so tief im Thema gewesen seien. Er bittet die Anträge zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über die Anträge einzeln abstimmen.

 

Der Antrag auf Vertagung der Entscheidung wird mit Mehrheit abgelehnt.

 

Der Antrag auf Erweiterung des städtebaulichen Vertrags wird ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Stand 19.10.2012

Der Ratsbeschluss "Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages Rathaus-Galerie" wurde mit beiderseitiger Unterzeichnung des Vertrages am 20.04.12 realisiert.

Gemäß § 6 des Vertrages tritt die endgültige Wirksamkeit des Vertrages erst mit Bestandskraft der Baugenehmigung ein.

Die Baugenehmigung wurde am 06.06.12 erteilt. Gegen die Baugenehmigung ist eine Nachbarklage anhängig.

Daher ist der Vertrag rein formell noch nicht bestandskräftig. Ein Erfolg der Klage ist nicht abzusehen. Eine Aufhebung der Baugenehmigung wird als "in höchstem Maße unwahrscheinlich" eingestuft.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1796&TOLFDNR=153886&selfaction=print