15.03.2012 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm spricht die Auflösung des Landtags an. Dies wirft eine Reihe von Fragen für die kommunale Ebene auf.
Herr Gerbersmann führt aus, dass es sich bisher um eine vorläufige Einschätzung handelt. Er spricht zwei wichtige Punkte an. Die Leistungen aus dem Stärkungspaktgesetz sind aufgrund eines sondergesetzlichen Anspruchs unabhängig vom Landeshaushalt, sofern das HSP aufgestellt werden kann. Die im GFG 2011 auf Basis der Berechnungen von 2012 enthaltene Ermächtigung für die Schlüsselzuweisung bleibt erhalten. Dieses sichert die wichtigste Finanzierungsquelle der Stadt. Zum weiteren Verfahren mit dem U3-Ausbau wurde noch keine konkrete Aussage getroffen. Für solche Sonderprogramme sind die bisher für 2012 vorgesehenen Beträge aus Landesmitteln fraglich, so dass zunächst nur auf die Bundsmittel zurückgegriffen werden kann. Die Projekte Bahnhofshinterfahrung und Kanustrecke können abgewickelt werden. Projekte im Kulturbereich und bezüglich des Emil-Schumacher-Museums verzögern sich zeitlich. Die Mittel für die PTA´ler, die Aidshilfe, den Gewässerausbau und das Projekt “Soziale Stadt“ seien unklar. Die Förderung des Theaters mit 800.000 € Landesmitteln ist an den Haushalt gebunden. In den anderen Bereichen werden keine größeren Engpässe befürchtet.
Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt, dass für den Ausbau des U3-Bereichs die Städte gemeinsam beim Land vorstellig werden, da weitere Wartezeiten nicht zielführend sind.
Frau Nigbur-Martini plädiert dafür, dass sich der Rat nicht von der Auflösung und Neubildung des Landtags bei den kommunalen politischen Entscheidungen negativ beeinflussen lässt und appelliert an den Rat, weiterhin konstruktive Diskussionen zu führen und keine Wahlveranstaltungen zu unterhalten.
Herr Dr. Schmidt führt aus, dass Herr O. seit vielen Jahren immer wieder die selben Fragen nach dem rechtmäßigen Verfahren für die Gewährung von Sozialleistungen stellt. Insbesondere bezüglich der Erstattung der Stromkosten seiner Heizungspumpe. Am 16.12.2011 wurde ein Urteil hierzu gefällt. Herr Dr. Schmidt zitiert aus dem Urteil: “Unter Zugrundelegung des vom Kläger im Jahre 2006 zu entrichtenden Preises für eine Kilowattstunde LH. v. 0,21599 EUR ergibt sich daher bei 3.600 Betriebsstunden ein jährlicher Finanzbedarf für den Betrieb des Thermostats von 0,1866153 EUR (0,864 x 0,21599 EUR) bzw. von 0,2985845 EUR bei ganztägigem Betrieb während einer 240 Tage umfassenden Heizperiode (1,3824 x 0,21599 EUR).“ Demnach stehen Herrn O. jährlich 0,30 € für die Stromkosten seiner Heizungspumpe zu. Dieser Betrag steht nicht im Verhältnis zu den Kosten, welche für die Beantwortung der Fragestellung hervorgerufen wird.
