09.02.2012 - 5.14 Teiländerung Nr. 94 - Campingplätze Harkortsee ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 94 – Campingplätze Harkortsee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Vorhalle –Brockhausen. Das Plangebiet wird begrenzt durch das Ufer des Harkortsees im Westen und Nordwesten, die südwestlichen Grenzen der landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, die Waldfläche im Osten, die nach Osten gerichtete Verlängerung der Straße "Baukey" über diesen o. a. Weg hinaus bis zur Straße "Baukey" und deren östlichem Rand im Südosten und eine in Ost – West Richtung verlaufende Linie nördlich des Hafenbeckens des ehemaligen Yachthafens Harkortsee im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal 2012 die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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03.04.2012

Als nächste Verfahrensschritte sind Bürger- und TÖB - Beteiligung vorgesehen.

26.09.2012

Verfahren soll mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren parallel weitergeführt werden. Hierzu stehen noch Verhandlungen mit Eigentümern der Flächen an. Bei einer Einigung können die Verfahren weiter geführt werden.

06.05.2013

Verfahren ruht derzeit. Klärung: Finanzierung der Wege, Abstand zur Kläranlage

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1795&TOLFDNR=150883&selfaction=print