09.02.2012 - 5.10 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG anerkannten
Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen
ganz oder teilweise im Sinne der in der Anlage 1 dieser Vorlage
(Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) aufgeführten Stellungnahmen.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt die
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von
Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der
Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) mit der zugehörigen
Naturdenkmalliste, wie sie als Anlagen 3a (Verordnungstext) und
3b (Liste der Naturdenkmäler)
Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0785-1/2008) v. 29.11.2011
sind.
Weiteres
Verfahren:
Die Rechtsverbindlichkeit
der Verordnung soll mit öffentlicher Bekanntmachung bis Ende März 2012 herbeigeführt
werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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23,1 MB
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