09.02.2012 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Oberbürgermeister Dehm damit einverstanden zu sein, die zwei folgenden Tagesordnungspunkte

 

I.5.7.                Vergabewertgrenzen       

Vorlage 0026/2012

 

I.5.13              Bebauungsplan NR.2/98 (491) 2. Änderung – Vogelsanger Straße –

                        Vorlage 0021/2012

 

von der Tagesordnung abzusetzen, da noch weiterer Beratungsbedarf besteht.

 

Der Rat entspricht diesem Vorschlag.

 

 

 

Frau S. ist eine Anwohnerin der Dahlenkampstraße. In der Rundschau sind zwei Berichte über Proteste der Anwohner gegen die Belieferung der Rathausgalerie über die Dahlenkampstraße erfolgt. Die Anwohner bangen um ihre Lebensqualität, welche der Investor GEDO wegen des vorliegenden Gutachtens nicht gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang möchte sie in Erfahrung bringen, ob die Anlieferung über die Dahlenkampstraße überhaupt Bestandteil des Gutachtens ist.

 

Herr Grothe antwortet, dass der Investor GEDO im Jahr 2009 keine Bauvoranfrage für die Andienung über die Dahlenkampstraße vorgelegt hat. Dieses wurde jetzt im laufenden Verfahren beantragt und nun wird geprüft, ob eine Andienung von vier bis sechs LKW pro Tag über die Dahlenkampstraße zu gestatten ist. Bei dem anzuliefernden Bereich handelt es sich um den Eckbereich der Mall, in welchem ein Supermarkt mit Frischware angesiedelt werden soll. Für die Belieferung solcher Ware liegen bestimmte Voraussetzungen vor. Er merkt an, dass die Andienung sicherlich nur in den Tagesstunden erfolgen wird. Er weist darauf hin, dass in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Mitte und des Stadtentwicklungsausschusses sowie in den regulären Ausschusssitzungen dieser beiden Gremien umfassende Informationen erteilt worden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 07.03.2012 eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung erfolgen wird. Eine Genehmigung ist noch nicht erteilt, die Einwände der Anwohner werden bei der Prüfung berücksichtigt.

 

Frau L. ist ebenfalls Anwohnerin der Dahlenkampstraße und möchte wissen, was von dem Verkehrsgutachten zu halten ist, wenn die Dahlenkampstraße darin gar nicht berücksichtigt wurde.

 

Herr Grothe erklärt, dass das Gutachten die grundsätzliche Andienung der Rathausgalerie, der Anfahrtsmöglichkeiten der Besucher und des Versorgungsverkehrs ausweist. In der Bezirksvertretung wurde bereits über die Tiefgarage, welche über die Potthoffstraße zugänglich sein wird, berichtet. Für diese Zufahrtswege ist die Dahlenkampstraße nicht betroffen. Aktuell ist ein Antrag für die Belieferung von Frischware durch die bereits bestehende Fußgängerzone der Dahlenkampstraße gestellt worden. Aktuell wird der angrenzende Teil der Fußgängerzone bereits durch die Dahlenkampstraße beliefert. Die Zumutbarkeit  für die Anwohner wird im Rahmen der Prüfung des Antrags behandelt.

 

Frau L. möchte zudem wissen, ob das Genehmigungsverfahren zulässig ist, wenn kritische Punkte, wie die Andienung über die Dahlenkampstraße, nicht im Vorfeld berücksichtigt wurden.

 

Herr Grothe berichtet, dass das Genehmigungsverfahren aus zwei Stufen besteht. Im Jahr 2009 wurde eine Bauvoranfrage mit Verkehrsgutachten gestellt. Im Rahmen dessen wurde festgestellt, dass die geplante Galerie verträglich zu erreichen ist. Im Rahmen des abschließenden Bauantrags können Änderungen beantragt werden. Diese werden gesondert geprüft, wie auch im vorliegenden Fall.

 

Frau B. ist auch Anwohnerin der Dahlenkampstraße und möchte in Erfahrung bringen, ob bei der Prüfung der Lärm und die Feinstaubwerte für die Dahlenkampstraße durch die Andienung von vier bis sechs Lkw oder sechs bis acht LKW pro Tag berücksichtigt werden. Des Weiteren handele es sich um dreiachsige LKW. Sie möchte wissen, ob dies ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt wird. Sie merkt an, dass die Tiefgarage rund 450 Stellplätze haben soll und möchte wissen, ob die entstehenden Abgase bei der Prüfung ebenfalls berücksichtigt worden sind.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Abgas- und Feinstaubwerte im Gutachten 2009  berücksichtigt wurden. Er merkt an, dass die hauptfeinstaubbelasteten Straßen durch die Einrichtung der Umweltzone bereits LKW-Sperren haben. Der beantragte Bereich wurde aber als erträglich geprüft. Die Dahlenkampstraße ist nicht geprüft worden. Er erklärt, dass auch acht LKW-Anlieferungen pro Tag grundsätzlich zulässig sind. Es ist sogar eine LKW-Anlieferung pro Stunde zulässig. Zusammen mit dem Investor wird eine gemeinsame Lösung gesucht. Die Bedenken der Anwohner werden ernst genommen.

 

Frau B. merkt an, dass sich bezüglich der Dahlenkampstraße im Genehmigungsverfahren nicht auf das Gutachten von 2009 berufen werden darf.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist nochmals darauf hin, dass das  Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Laufend finden noch Prüfungen und Bewertungen statt, insbesondere bezüglich der Dahlenkampstraße.

 

Herr M. ist Mitglied der Eigentümergemeinschaft Potthofstraße 3 und 5 sowie Dahlenkampstraße 10 und 12. Er möchte wissen, weshalb die Eigentümergemeinschaft nicht zur Informationsveranstaltung eingeladen wurde und weshalb die Verwaltung diese Einladung nicht ausgesprochen hat.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die Einladung durch den Investor GEDO und die HAGENagentur durch Verteilung von Handzetteln erfolgt ist. Eine erneute Veranstaltung wird Anfang März 2012 durchgeführt.

 

Herr M. möchte wissen, ob keine Informationspflicht der Stadt besteht.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass die Informationspflicht in diesem Fall durch den Investor geleistet werden muss. Dieses wurde in den  Rahmenbedingungen zum Abriss durch schriftlichen Bescheid festgelegt. Er merkt an, dass bereits in vielen Gremien im öffentlichen Teil ausreichend über das Verfahren um den Bau der Rathausgalerie berichtet wurde.

 

Herr M. plädiert bezüglich der Überprüfung der Feinstaubbelastung der Dahlenkampstraße, dass die kleine abgehende Gasse berücksichtigt werden soll. Des Weiteren sei zu beachten, dass viele Fenster auf Abgashöhe sind, daher müsse im  Einzelfall geprüft werden.

 

Herr A. ist ebenfalls Anwohner der Dahlenkampstraße. Er berichtet, dass er bereits eine Anfrage an den Investor gerichtet hat, wie die Straße baulich aussehen soll, wenn der Antrag bewilligt wird. Was passiert beispielweise mit den Parkplätzen.

 

Herr Grothe antwortet, dass der Bereich Wohnstraße so verbleibt wie bisher. Im Bereich der Fußgängerzone werden rechts neue Bäume gepflanzt. Es werden keine aktuell vorhandenen Parkplätze betroffen sein.

 

Herr O. zitiert aus § 17 (1) SGBI:

Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend und zügig erhält, 2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen, 3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und 4. ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.

 

In Bezug auf diesen Paragraphen möchte er wissen, wann endlich damit zu rechnen sei, dass auch in Hagen dieses geltende Recht im Bereich der Kosten der Unterkunft, insbesondere beim Quadratmeter-Preis, den Warmwasserkosten sowie den Kosten für Heizbetriebsstrom umgesetzt werde.

 

Des Weiteren zitiert er aus § 77 (6) SGBII:

„Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.“

 

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass nach § 44 (1) SGBI Ansprüche auf Geldleistungen nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit 4 % zu verzinsen sind. Gemäß Juris habe die Behörde nach dem Wortlaut des § 44 SGBI über einen etwaigen Zinsanspruch des Leistungsempfängers daher auch ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden, was der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorische Nebenleistung entspreche (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.1980 – 5 RJ 108/79).

 

Herr O. möchte auch bezüglich dieser gesetzlichen Anspruchsgrundlage wissen, wann dieses geltende Recht in Hagen umgesetzt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt für beide Anfragen eine schriftliche Antwort der Verwaltung zu.

 

Herr Sch. führt aus, dass seit Beginn des laufenden Schuljahres bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II ein Anspruch in Höhe von 100 € für Schulmaterial besteht. Davon seien seitens des Jobcenters automatisch 70 € zu Beginn des Schuljahres und die restlichen 30 € zu Beginn des 2. Schulhalbjahres zu gewähren. Obwohl kein Antrag erforderlich sei, sollen die Leistungen erst gezahlt worden sein, nachdem die Anspruchsberechtigten dieses beim Jobcenter angemahnt haben. Er möchte wissen, ob sichergestellt ist, dass alle Anspruchsberechtigten die Leistung in vollem Umfang erhalten haben.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Antwort zu.

 

Des Weiteren weist Herr Sch. darauf hin, dass laut Grundgesetz die Macht vom Volke aus geht. Die Hagener Bevölkerung hat den Rat der Stadt Hagen gewählt, damit dieser die Einhaltung der Gesetze überwacht. Er möchte wissen, weshalb dieses nicht bei der Gewährung des Schulgeldes erfolgt ist.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass Mitglieder des Rates in der Trägerversammlung des Jobcenters vertreten sind und ihre Aufgabe dort sehr gewissenhaft wahrnehmen.

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