28.09.2011 - 7.8 a) Bebauungsplan Nr. 5/04 (566) –Gewerbefläch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 28.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/04 (566) –Gewerbefläche Weststraße/Herdecker Straße –Nord– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 24.02.2005.
Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße (B 226), der BAB A1 (Bremen – Köln), der DB Gleisanlage (Strecken: Hagen– Herdecke, Hagen – Wetter) und der Herdecker Straße (B 54).
Es umfasst die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367, 427 und 428, Flur 5, der Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/11 (636) –Sondergebiet Weststraße – Nord– gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße (B226), der BAB A1 und der Herdecker Straße (B54).
Es umfasst östlich der BAB A1 die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367, 427 und 428, Flur 5, der Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
zu a)
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
zu b)
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll
nach der Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts im 2. Quartal 2012 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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