24.11.2011 - 5.6 Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bleicher berichtet, dass die Stadt Iserlohn Klage eingereicht hat. Die Begründung der Klage liegt noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird entsprechend  reagiert.

 

Herr Feste hält die Genehmigung für bedenklich, da das Verfahren umstritten sei und ein Gebiet mit angrenzendem Wohnraum zerstört werde. Die Stadt Iserlohn, verschiedene Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände und die angrenzenden Anwohner werden Maßnahmen ergreifen, um dieses Genehmigungsverfahren zu verhindern. Auch wenn das Gerichtsverfahren voraussichtlich für die Stadt Hagen erfolgreich ausgehen wird, ist er der Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt anders entschieden würde als in der Vergangenheit. Er wünscht der Stadt Iserlohn viel Erfolg bei ihrer Klage.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die Entscheidung nach einem umfänglichen Abwägungsprozess in Zusammenarbeit mit der Umweltbehörde getroffen wurde. Er merkt an, dass sich die Klage gegen die Zuständigkeit richtet, welche die Stadt Hagen von der Bezirksregierung zugewiesen bekommen hat.

 

Herr Dr. Ramrath ergänzt, dass es sich um ein rechtlich gebundenes Verfahren handelt. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn dem gesetzlich nichts entgegen steht, so wie in diesem Fall. Die Stadt Hagen hatte kein Ermessen, darüber zu entscheiden. Es liegt nur ein minimaler Teil auf Hagener Stadtgebiet, der größere auf Iserlohner Stadtgebiet. Aufgrund dessen hat die Stadt Iserlohn Klage eingereicht.

 

Herr Feste erinnert an einen anderen Steinbruch, der nicht erweitert wurde und trotzdem weiterhin besteht. Ebenfalls gab es eine Erweiterung eines Steinbruchs, bei welchem die Abbauarbeiten bislang nicht erfolgt seien. Die Argumentationen der Firmen, dieses sei aus wirtschaftlicher Sicht erforderlich, sei verständlich aber nicht real.

 

Frau Kingreen kann die Argumentation von Herrn Feste nachvollziehen. Sie merkt an, dass die Entscheidung durch den Regierungspräsidenten getroffen wurde, der Rat kann diese Entscheidung nur zur Kenntnis nehmen. Da es sich um ein FFH-Gebiet handelt, muss nicht über die umweltrechtlichen Belange entschieden werden. Die Klage ist nachvollziehbar, da die Zuständigkeiten nicht gerecht verteilt wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass die Situation für die Stadt Hagen nicht sehr befriedigend ist. Der nachbarschaftliche Kontakt zu Iserlohn ist ausgesprochen gut. Daher ist es ihm ein Anliegen, dass diese Zusammenarbeit durch den Rechtsstreit nicht beschädigt wird. Es gab diesbezüglich bereits positive Gespräche mit dem Bürgermeister von Iserlohn.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen