24.11.2011 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet vor Eintritt in die Tagesordnung, unter dem Punkt I.4. Vorschläge zur Tagesordnung, den interfraktionellen Beschlussvorschlag bezüglich der Beförderung von Beamten zu beraten. Dieses wurde aufgrund des aktuellen Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW mit allen  Fraktionsvorsitzenden abgesprochen.

 

Der Rat ist damit einverstanden.

 

 

 

Herr O. spricht die Antwort der Verwaltung vom 25.10.2011 auf seine letzte Anfrage, ein Schreiben von ihm vom 21.12.2010 und ein Schreiben des LSG NRW an. Er zitiert folgenden Auszug daraus: „Nach gefestigter obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage vom Energiekostenansatz in der Regelleistung nicht umfasst, vielmehr Bestandteil der nach § 22 SGBII grundsätzlich in der konkret anfallenden Höhe zu erstattenden Kosten der Unterkunft (z.B. Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 25.03.2011 – L 12 ‚AS 2404/08 - , des BSG vom 07.02.2011 – B 14 AS 51/10 R ; Beschlüsse des BSG vom 26.05.2010 – B 4 AS 7/10 B -, des LSG Sachsen-Anhalt vom 03.01.2011 – L 5 AS 423/09 B ER -).“ In diesem Gesamtzusammenhang möchte er wissen, wie Betroffene für die seit 01.01.2006 fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts entschädigt werden sollen.

 

Herr Hentschel erklärt, das die Ratsgruppe die Linke die von Herrn O. aufgeführten Schreiben überprüft habe und der Auffassung sei, dass die Auskunft von Herrn O. richtig sei.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr O. führt aus, dass bei allen ihm bekannten Fällen, in denen das Warmwasser dezentral über Strom erzeugt wird, keine Warmwasserpauschale bewilligt wird. Er berichtet, dass das BMAS die Auskunft erteilt habe, dass das Bildungspaket im Gesamtvolumen von rund 1,6 Mill. € pro Jahr inklusive Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung über die Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende den Kommunen erstattet werde. Die Kommunen / das Jobcenter sind angehalten, das Bildungspaket entsprechend umzusetzen. Daher möchte er wissen, wie nach § 13 SGB I sichergestellt werden kann, dass alle Betroffenen nach geltendem Recht eine angemessene Warmwasserpauschale bewilligt bzw. nachbewilligt bekommen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert auch hierzu eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Sch. bedankt sich für die schriftliche Antwort seiner letzten Anfrage. Er merkt an, dass das Bildungspaket seit April 2011 schleppend angelaufen sei. Er ist der Auffassung, dass die Verwaltung für das Verfahren und die Möglichkeiten werben sollte. Er möchte in Erfahrung bringen, wie hoch die Nachfrage ist.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die Nachfrage steigt. Er sagt eine schriftlich Antwort über die konkreten Zahlen zu.

 

Des Weiteren erinnert Herr Sch. daran, dass er Anfang des Jahres die Ratsmitglieder darum gebeten hat zu prüfen, ob es sich bei den Weihnachtsgeschenken für die hilfsbedürftigen Hagener Kinder tatsächlich um eine freiwillige Leistung handelt und daher abgeschafft werden durfte.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass eine andere Lösung über Spenden gefunden wurde.

 

Herr Hentschel erklärt, dass die Ratsgruppe Die Linke dieses überprüft habe und es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Er stellt fest, dass die getroffene Regelung zum Wohl der Kinder und daher zufriedenstellend ist.

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