09.06.2011 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Ludwig führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass diese nur unter Protest an der Sitzung teilnehmen. Aufgrund der Absage der ursprünglich geplanten Sitzung haben sich viele Ratsmitglieder bereits andere Termine vorgenommen. Es wird ihrerseits keine Begründung für die Dringlichkeit der heutigen Sitzung gesehen.
Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert daran, dass das Verfahren zum Ausfall von Sitzungen im Ältestenrat erörtert worden ist. Die Sitzungsrunden sollten verschmälert werden und entfallen, sofern nicht erforderlich. Für diese Sitzung ist die Verwaltung davon ausgegangen. Zwischenzeitlich hatte sich aber die Entscheidung zur Nachfolge des Geschäftsführerpostens zu einer Dringlichkeit entwickelt. Ansonsten hätte dieses im kommenden Haupt- und Finanzausschuss als Dringlichkeit beraten werden müssen. Über diese Thematik wurde in verschiedenen Gremien diskutiert, zuletzt in der Beteiligungskommission. In dieser Sitzung hat er bereits angekündigt, dass er eine Sondersitzung einberufen muss, wenn weiterhin Uneinigkeit zwischen den Fraktionen herrscht. Da dieses der Fall gewesen ist, wurde diese Ratssitzung einberufen. Dieses ist im Rahmen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen fristgerecht erfolgt. Aufgrund dieser Vorkommnisse wird es für die Zukunft keine Verringerung von Sitzungsfolgen mehr geben. Des Weiteren merkt er aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung darauf hin, dass für die Absagen der Ausschusssitzungen die jeweiligen Vorsitzenden zuständig sind und nicht die Verwaltung.
Herr O. führt aus, dass gemäß dem Beschluss des Bundessozialgerichtes vom
26.05.2010, Aktenzeichen B 4 AS 7/10 B, Stromkosten für den Betrieb der
Heizungsanlage zu berücksichtigende Kosten der Unterkunft seien. Analog zu
dieser Entscheidung habe das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 25.03.2011, Aktenzeichen L 5 AS
427/10 B ER, folgenden Beschluss gefasst: „Der Senat folgt nicht der vom
Beschwerdegegner zitierten Auffassung des Landessozialgerichts
Niedersachsen-Bremen. Er legt vielmehr die Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes zu Grunde (Beschluss vom 26.06.2010, Aktenzeichen B 4 AS
7/10 B). Danach gehört der Strom für den Betrieb der Heizungsanlagen zu den
Unterkunftskosten.“ Herr O. möchte in diesem Zusammenhang wissen, wann
damit zu rechnen sei, dass endlich auch in Hagen allen Betroffenen die
Stromkosten für den Betrieb der Heizungsanlage zuerkannt werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Antwort zu.
Des Weiteren möchte Herr O. in Bezug auf
das Bildungs- und Teilhabepaket in Erfahrung bringen, wie sichergestellt wird,
dass alle Leistungsberechtigten über ihr Anrecht auf Bildung und Teilhabe
aufgeklärt und beraten wurden bzw. werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm sagt auch hierzu eine schriftliche Antwort zu.
