14.12.2004 - 21 Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB - Mühlhauser Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die vorliegenden Beschlusse von Landschaftsbeirat, Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sowie des Umweltausschusses, die sich insbesondere mit der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschäftigen.

 

Lt. Herrn Grothe werden sämtliche Empfehlungen im Rahmen des weiteren Satzungsverfahrens geklärt.

 

Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den Bereich Mühlhauser Straße die Einleitung des Verfahrens für eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfaßt im wesentlichen die Fläche des Flurstücks 559 Gemarkung Hagen Flur 13. Das Flurstück wird mittig, in Verlängerung der Flurstücksgrenze 135 linear bis zum Flurstück 262, geteilt.

Somit umgreift der Geltungsbereich das Gelände an der Mühlhauser Strasse zwischen Haus Nr. 8 und 20 (kath. Waisenhaus) und schließt in nördlicher Richtung an der Böschungskante hinter dem bestehenden Sportplatz ab.

Die Abgrenzungslinie verläuft vom südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 559 entlang der Mühlhauser Strasse bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 559, von dort in nördlicher Richtung an der Grenze zum Flurstück 295. Sie führt dann in westlicher Richtung weiter bis zum Eckpunkt des Flurstücks und knickt in nordwestlicher Richtung bis zum Flurstück 135 ab. Von dort verläuft die Abgrenzung linear in östlicher Richtung bis zum Eckpunkt des Flurstücks 262 und weiter grenzverlaufend bis zum Eckpunkt des Flurstücks 344. Die Grenze des Satzungsbereichs schließt sich von dort wieder in Richtung des Ausgangspunktes, dem südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 559.

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

  1