14.12.2004 - 19 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) - Ortseingang Reh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Teilung des Bebauungsplanentwurfes in Teil 1 und
Teil 2.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 11/99; Teil 1 Ortseingang Reh liegt in der Gemarkung Hohenlimburg,
Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft:
Þ im Westen unter Einbeziehung der Verbandsstraße vom Grundstück
Feuerwache-Ost bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches der Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der
Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen
Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17
bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbeziehung
der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt weist nach
eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder
teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1
Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu c):
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Be-kanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art.1 des
Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den Überleitungsvorschriften
des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal
aufgehängten Bebauungsplanentwurfes Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang
Reh - nebst Begründung vom 20.10.2004, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage
ist.
