14.12.2004 - 13 Satzung der Stadt Hagen über örtliche Bauvorsch...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

In der nachfolgenden Diskussion, an der sich die Herren Gerbersmann, Meier, Ludwig, Schenten, Asbeck, Grothe und Schädel beteiligen, wird deutlich, dass eine Satzung in dieser Detailiertheit nicht gewollt ist. Die Verwaltung wird gebeten, einen neuen Satzungsentwurf nur mit der Festsetzung der Dachneigung von etwa 45 Grad für die nächste Sitzung zu erarbeiten.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 86 Absatz 1 Ziffer 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (BauO NW) die beigefügte Gestaltungs-satzung Heuland.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist im beigefügten Lageplan schwarz gestrichelt umrandet. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung