14.12.2004 - 14 1. Änderungsverfahren für die BebauungspläneNr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Frage von Herrn Ludwig, ob die Denkmalbehörde im Zusammenhnag mit dem Hohenhof an dem Verfahren beteiligt sei, wird von Herrn Grothe bejaht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Bebauungsplanverfahren

 

1.  Nr. 3/68 Teil II Abschnitt B und C - Eppenhausen Nord / Boloh - 1. Änderung

2.      Nr. 1/66  - Eppenhausen-Ost- 2. Nachtrag 1. Änderung

 

nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Zu 1.  Der zu ändernde Bereich umfasst die Grundstücke Eppenhauser Str. 135 bis 161.

Zu 2.  Der zu ändernde Bereich umfasst das Gebiet Eppenhauser Str. 136 bis 150 in  einer Grundstückstiefe von ca. 30 m.

 

Der im Sitzungsplan ausgehängte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. In diesem Plan sind die oben beschriebenen Änderungsbereiche eindeutig dargestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen